- 26.03.2003, 12:44:54
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Irak-Konflikt: Hotellerie und Reisebüros erhalten Möglichkeit zur Kurzarbeit
Sozialpartnereinigung schafft Sicherheit für Betriebe und Mitarbeiter - Lob von Branchensprechern für Wirtschaftsminister Bartenstein
Wien (PWK179) - Als Folge der Kriegsereignisse im Irak haben sich
Sozialpartner und Wirtschaftsministerium auf Kurzarbeitsmodelle für
Hotel- und Reisebürobetriebe geeinigt. Die Rahmenvereinbarungen, die
am Donnerstag unterzeichnet werden, sehen vor, dass betroffene
Betriebe Mitarbeiter kurzarbeiten lassen können, wenn es durch die
Kriegsfolgen zu Umsatzausfällen kommt. Die Arbeitszeit kann bis auf
die Hälfte reduziert werden. Eine ähnliche Vorsorge war bereits nach
dem Terroranschlag vom 11. September 2001 getroffen worden.
Als Voraussetzung für die Einführung von Kurzarbeit und die Leistung
einer Kurzarbeitsunterstützung müssen Hotels (nicht jedoch die
Reisebüros) einen Umsatzrückgang von zehn Prozent im
12-Monats-Vergleich bzw. von 15 Prozent im 24-Monats-Vergleich
nachweisen. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherheit für Betriebe und
Mitarbeiter. "Die Betriebe können im Bedarfsfall auf Kurzarbeit
umsteigen, die Arbeitnehmer behalten ihren Job und erleiden auch kaum
finanzielle Einbußen", hebt der Obmann des Fachverbandes Hotellerie
in der Wirtschaftskammer Österreich, Komm.Rat Hans Melcher, die
Vorteile der Vereinbarung hervor .
Minister Martin Bartenstein hat flexibel auf die Erfordernisse der
Branche reagiert, wodurch eventuellen Kündigungen vorgebeugt werden
kann, zeigt sich auch der Obmann des Fachverbandes der Reisebüros,
Komm.Rat Edward Gordon, zuversichtlich. "Durch das
Verantwortungsbewußtsein aller Beteiligten ist es zu einer raschen
Lösung gekommen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der
Arbeitsplätze in einer für die Branche schwierigen Zeit".
Ein Förderantrag kann vom Betrieb bzw. vom Betriebsrat gestellt
werden. Die Kurzarbeit wird auf Basis der Einschätzung des
betroffenen Unternehmens vereinbart. Die Arbeitgeber verzichten
während der Kurzarbeit sowie während einer gleich langen Frist danach
auf die Kündigung von Mitarbeitern. Abgewickelt wird die Förderung,
indem der Betrieb die Mitarbeiter weiter bezahlt und vom AMS
Zuschüsse bekommt. Bei guter Umsatzentwicklung kann sofort auf
Vollbetrieb umgestellt werden.
Infrage kommen nach Ansicht von
Hotellerie-Fachverbandsgeschäftsführerin Gabriele Leitner vor allem
Betriebe der internationalen Städtehotellerie in Wien - wo in den
vergangenen Tagen erste Rückgänge gemeldet wurden -, dazu
möglicherweise auch Betriebe in Graz, Linz oder Innsbruck.
Das Modell tritt am 1. April in Kraft. Die Rahmenvereinbarung gilt
bis 30.9. 2003. (hp)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Hotellerie
Mag. Gabriele Leitner
Tel.: (++43-1) 50105-3554
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