• 26.03.2003, 09:30:00
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"Konsument"-Test: Alkohol in Naschereien

In vielen für Kinder beworbenen Süßigkeiten steckt Hochprozentiges."Lila Kuh" mit Alkohol.

Wien (OTS) - Welche Schnapsideen Süßwaren-Hersteller für Kinder
parat haben, zeigt ein Test über Alkohol in süßen Fertigprodukten in
der neuesten Ausgabe des Verbrauchermagazins "Konsument". Unter die
Promille-Lupe kamen: Rouladen, Törtchen, Schnitten, gefülltes Gebäck,
Marzipan und verpacktes Tiramisu aus dem Supermarkt. Die 19 auf
Verdacht eingekauften und untersuchten Fertigprodukte kosten zwischen
0,95 und 1,30 Euro. Ergebnis: Bei zwei Drittel der Süßigkeiten wurden
die "Konsument"-Tester fündig. Darunter ausgerechnet auch bei solchen
Produkten, die speziell für Kinder und Jugendliche beworben werden,
wie etwa der "Milka Tender". Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Kein Produkt im Test enthält viel Alkohol, der Anteil beträgt
zwischen 0,10 und 2,22 Prozent. Trotzdem kann man ihn fast immer
riechen und schmecken.

Alkohol in Süßigkeiten kann als Zutat, als Konservierungsmittel,
als Lösungsmittel für Aromen oder Fruchtauszüge versteckt sein.
Alkoholhältiges ist nicht immer leicht zu erkennen, da nur verpackte
Produkte eine Zutatenliste aufweisen. Zugesetzter Alkohol riecht
gleich nach dem Öffnen der Packung am intensivsten. Wird
Hochprozentiges als Zutat oder als Konservierungsmittel verwendet,
dann ist es deklariert. Dient es als Lösungsmittel für Aromen oder
Fruchtauszüge, muss es nicht angeführt sein. Das gleiche gilt für
Alkohol in Zutaten, die weniger als 25 Prozent im Endprodukt
enthalten sind. Das betrifft zum Beispiel Alkohol in der
Marillenmarmelade eines Krapfens.

Oft mit Akohol konserviert werden weiche, saftige Schnitten,
Törtchen oder Rouladen, weil sie leicht verderben. Doch es geht auch
anders: "Ferrero" hat mittlerweile die Rezepte für Produkte der Marke
"Kinder" geändert. In diesen fanden die "Konsument"-Tester keinen
Alkohol. Verbrauchern, die alkoholfreie Süßigkeiten kaufen möchten,
empfiehlt "Konsument" die Zutatenliste genau zu studieren oder
trockene, knusprige Kekse bzw. Riegel zu wählen. Diese sind in aller
Regel promillefrei.

Was viele nicht wissen: Sogar im alkoholfreien Bier sind bis zu
0,5 Prozent Alkohol erlaubt. Selbst in Fruchtsäften oder Kefir können
bis 0,5 Prozent Alkohol stecken. Gesundheitsschädigend sind diese
geringen Mengen nicht, aber anders als beim Fruchtsaft oder Kefir
kann man bei Süßigkeiten Alkohol riechen und schmecken. Da
Naschereien oft als Belohnung eingesetzt werden, besteht die Gefahr
eines Gewöhnungseffekts: Alkoholhältiges wird mit etwas Angenehmem
verbunden.

Rückfragehinweis:
Mag. Birgit Beck,
VKI-Abteilung Technik 2,
Tel.: 01 / 58877 DW 257.

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