- 25.03.2003, 14:48:45
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VEÖ weist Vorwürfe der E-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde scharf zurück
Keine kartellrechtlich bedenkliche Vorgangsweise
Wien (OTS) - Der Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs
(VEÖ) weist in einer Reaktion auf eine Presseausendung der E-Control
und der Bundeswettbewerbsbehörde den Vorwurf eines kartellrechtlich
bedenklichen Verhaltens scharf zurück und ist sehr verwundert, wie
derselbe begründet wurde. Die Argumente der E-Wirtschaft wurden
bereits im Jänner ausführlich in Beantwortung einer Anfrage
schriftlich dargelegt. Besonderes Befremden löst beim VEÖ auch die
Vorgangsweise der E-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde, in
einem laufenden Verfahren an die Öffentlichkeit zu gehen, aus. Es ist
für den VEÖ weiters unverständlich, wie E-Control und
Bundeswettbewerbsbehörde auf die Summe von 13 Millionen Euro an
angeblich ungerechtfertigt überhöhten Strompreisen kommen.
Keine kartellrechtlich bedenklichen Absprachen
Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach von der österreichischen
E-Wirtschaft betont wurde, ist es den Unternehmen nicht möglich, alle
aus dem Ökostrom-Gesetz resultierenden Mehrkosten selbst zu tragen.
Darüber hinaus ergeben sich für die österreichischen
Elektrizitätsunternehmen durch die sich laufend verändernden
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht nur Unsicherheiten in der
Umsetzung derselben, sondern auch ein enormer administrativer
Aufwand.
Durch die Verpflichtung zur Abnahme von Ökostrom zu gesetzlich
festgelegten Verrechnungspreisen handelt es sich nach Ansicht aller
eingebundenen Rechtsexperten um einen regulatorischen Eingriff in
einen Wettbewerbsmarkt. Der Wettbewerb wird durch die Auflagen des
Ökostrom-Gesetzes folglich eingeengt.
Die Stromhändler benötigten für ihre internen Kalkulationen der
aus dem Ökostrom-Gesetz resultierenden Mehrbelastungen einen
Prognose-Marktpreis auf den sie sich abstützen konnten. Im
Zusammenhang mit der Umsetzung des Ökostromgesetzes standen den
Unternehmen der österreichischen E-Wirtschaft zum relevanten
Zeitpunkt sowohl hinsichtlich der abzunehmenden Menge als auch des
Marktpreises keine Informationen zur Verfügung. Zum damaligen
Zeitpunkt war der relevante Marktpreis durch den Regulator noch nicht
publiziert.
Der Betrag von 0,2028 Cent pro Kilowattstunde stellt eine
objektivierte Untergrenze der für Stromhändler durch die
Ökostrom-Abnahmeverpflichtung entstehenden Mehrkosten in der
Stromaufbringung dar.
Rückfragehinweis:
VEÖ Birgit Fischer-Drapela 01/50198-240
Mag. Angelika E. Reschenauer 01/50198-241
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