- 25.03.2003, 09:42:02
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AK: Recht auf kostenloses Runterladen aus dem Netz für Konsumenten absichern
Novelle zum Urheberrechtsgesetz nachbessern
Wien (AK) - Das Recht auf kostenlose Privatkopien auf PCs oder CDs
muss für Konsumenten gesichert werden, fordert AK Konsumentenschützer
Harald Glatz. Es sind für die Hersteller Regeln nötig, damit für die
Konsumenten eine übliche Anzahl privater Kopien trotz
Kopierschutztechniken möglich bleibt. Außerdem dürfen Konsumenten
weder mit ungerechtfertigten Gebühren belastet noch für die
Durchsetzung ihrer privaten Nutzungsrechte bestraft werden. Daher
verlangt die AK im heutigen Ministerrat eine Nachbesserung der
Urheberrechtsgesetznovelle, mit der eine EU Richtlinie umgesetzt
wird.
Für die AK greift die Novelle zum Urheberrechtsgesetz von
Justizminister Böhmdorfer zu kurz. Die EU Richtlinie erlaubt zwar das
Kopieren von Musik, Bildern oder Texten auf die PC Festplatte oder
CDs für private oder öffentliche Zwecke (zB Schulen). Aber die
Hersteller erhalten gleichzeitig einen Freibrief, mit Hilfe von
Kopierschutztechniken jede Kopie zu verhindern, kritisiert Glatz.
Beispielsweise können Hersteller Sicherungskopien bei Software ebenso
verhindern, wie das Abspielen von Musik CDs am PC. Audio, Texte oder
Videos können im Internet gegen Bezahlung für ein einmaliges
Runterladen angeboten werden: Wird das Internet zum "strömenden" Netz
ohne private Speichermöglichkeit, so kommt ein wichtiges
Allgemeininteresse mit langer Tradition unter die Räder. Kommerzielle
Urheberinteressen werden zu Lasten der Interessen der Konsumenten
gestärkt.
Das Recht der Konsumenten, eine übliche Anzahl von Kopien
anzufertigen, darf nicht durch Kopierschutztechniken beeinträchtigt
werden. Daher muss der Justizminister dafür sorgen, dass das Recht
auf Kopien für den Privatgebrauch durch Kopierschutztechniken nicht
völlig ausgehöhlt wird. Denn wenn die Hersteller mit den
Urheberrechtsinhabern nicht schleunigst Vereinbarungen treffen, wie
Kopieren - in einer für private Zwecke üblichen Anzahl - trotz
Kopierschutztechniken möglich bleibt, muss der Justizminister Regeln
zum Schutz der Konsumenten in einer Verordnung erlassen, so Glatz.
Seitens der EU Richtlinie wäre das möglich.
Vorgesehen sind in der EU Richtlinie gerechte Ausgleichszahlungen
für die Urheber, also im Wesentlichen für die großen Medienkonzerne,
für freie Werknutzungen, wie zB dem privaten Herunterladen oder
Speichern. Konsumenten dürfen nicht mit neuen Gebühren belastet
werden, sagt Glatz. Hier muss gesorgt werden, dass Konsumenten
künftig nicht doppelt zur Kasse gebeten werden: Einmal beim Erwerb
eines Datenspeichers, beispielsweise beim Kauf eines PCs (etwa in
Form einer von den Verwertungsgesellschaften schon einmal geforderten
Paschalgebühr auf Computerfestplatten) - gleichzeitig verlangen aber
die Anbieter für jeden Datenzugriff immer öfter auch noch
Nutzungsentgelte.
Konsumenten dürfen auch nicht bestraft werden, wenn sie eine
Kopierschutztechnik umgehen, um ausschließlich Kopien für den
privaten Gebrauch herzustellen. Der Entwurf sieht nämlich für jede
Umgehung Unterlassungs- und Schadenersatzklagen vor. Es ist zu
befürchten, dass gewerblichen Raubkopierern nur selten das Handwerk
gelegt werden kann. Dafür werden aber Privatpersonen von der
berechtigten Nutzung oder überhaupt der Teilnahme an der
Infogesellschaft ausgeschlossen.
Rückfragehinweis: Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
Tel.: ( ++43-1) 501 65 2677
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at
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