- 24.03.2003, 09:55:11
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Kossina: Nicht alle Blumen darf man pflücken
In Wien stehen viele Blumen- und Pflanzearten unter strengem Naturschutz
Wien (OTS) - Der Frühling stellt sich langsam aber sicher ein. Die
Tage werden länger und die Sonnenstrahlen immer wärmer. Überall in
der Natur beginnt es zu grünen und zu sprießen. Die ersten
Frühlingsblumen zeigen sich bereits als bunte Tupfer auf den Wiesen.
Jetzt ist auch die Zeit, wo man sich Blumen gerne in die eigenen vier
Wände holt. Umweltstadträtin Dipl. Ing. Isabella Kossina: "Manches,
was im Frühling und das Jahr über in den prächtigsten Farben blüht,
ist in seinem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Zahlreiche Pflanzen und Blumen in Wien stehen deshalb unter strengem
Naturschutz und dürfen wenn überhaupt nur in kleinen Mengen gepflückt
werden."
Ein kleiner Strauß, der in eine Hand passt, mehr ist nicht
erlaubt. So ist es sicher, dass die Blumen im Wald, auf den Wiesen
oder den Wegesrändern nicht maßlos geplündert werden und auch in
Zukunft dort noch viele Jahre lang wachsen.
Das Wiener Naturschutzgesetz unterscheidet zwei Schutzkategorien
für die Pflanzen in Wien: Zur ersten Kategorie zählen die geschützten
Arten. Dazu gehören zum Beispiel Leberblümchen, Wildrosen, Zyklame,
Primel, Schlüsselblume, Maiglöckchen, Schneeglöckchen oder Blaustern.
Sie dürfen nur in beschränktem Ausmaß gepflückt, gesammelt,
abgeschnitten, ausgegraben, entfernt oder vernichtet werden. Es ist
verboten, die oberirdischen Teile dieser Pflanzen in einer über den
persönlichen Bedarf hinausgehenden Menge zu pflücken, zu sammeln oder
abzuschneiden. Unter dem persönlichen Bedarf ist jene Menge zu
verstehen, deren Stängel vom Daumen und Zeigefinger einer Hand
vollständig umfasst werden können.
Die zweite Schutzkategorie definiert die streng geschützten
Arten. Orchideen, Traubenhyazinthe, Frauenschuh oder Schwertlilie
gehören hier beispielsweise dazu. Das Pflücken, Sammeln, Abschneiden,
Ausgraben oder Vernichten dieser Pflanzen in deren natürlichem
Verbreitungsgebiet, sowie der Besitz, Transport, Handel oder
Austausch und das Angebot zum Verkauf oder zum Austausch von aus der
Natur entnommenen Pflanzen sind komplett verboten. Der Schutz dieser
Pflanzen bezieht sich auf ihre ober- und unterirdischen Teile und
gilt für alle Lebensstadien. Das heißt diese Pflanzen sind fürs
Wohnzimmer oder den Garten tabu. (Schluss) bfm/gat
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Mag. Birgit Flenreiss-Mäder
Tel.: 4000/81 353, Handy: 0664/32 69 753
mailto:fle@ggu.magwien.gv.at
Wolfgang Gatschnegg (MA 22)
Tel.: 4000/88303 oder Handy: 0664/345 39 96
mailto:gat@m22.magwien.gv.at
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