• 21.03.2003, 10:36:44
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ÖAMTC warnt: "Trick 17" der Temposünder geht nicht auf

Arzt wegen Rasens mit Tempo 275 auf der "Süd" beschuldigt - Club fordert Fotodokumentation bei Radar- und Lasermessungen

Wien (ÖAMTC-Presse) - Ein steirischer Arzt wurde beschuldigt, am
Mittwoch mit Tempo 275 über die Süd-Autobahn gebraust zu sein. Von
der Gendarmerie ausgeforscht, bestritt der Mediziner, den Wagen zum
Tatzeitpunkt gelenkt zu haben. Er wisse nicht, wer tatsächlich am
Steuer gesessen sein könnte. "Der Temposünder verweigert die
Lenkerauskunft, will nur für dieses Vergehen bezahlen - nämlich 2.180
Euro -, den Führerschein aber behalten. Das ist ein bei Rasern recht
beliebter 'Trick 17'. Hier haben sich aber schon manche
verspekuliert, denn in der Praxis funktioniert er nicht", warnt
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer vor unredlichen Methoden.

Die langjährige Erfahrung der ÖAMTC-Rechtsberater zeigt: Kann der
Zulassungsbesitzer keinen anderen Lenker nachweisen, bleibt er selbst
Beschuldigter im Verfahren. Eine Praxis, die der
Verwaltungsgerichtshof schon mehrmals "abgesegnet" hat. Die Dauer des
Führerschein-Entzugs hängt davon ab, ob die Tat unter besonders
gefährlichen Verhältnissen begangen wurde. "Kann die Behörde diese
Umstände beweisen, drohen mindestens drei Monate
Führerschein-Entzug", erläutert Hoffer.

Um dem Problem - eine Mutmaßung darüber, wer den Wagen tatsächlich
gelenkt hat - überhaupt aus dem Weg zu gehen, fordert der ÖAMTC eine
Fotodokumentation bei Radar- und Lasermessungen. "Damit wird ein
echter Beweis erbracht, wer hinter dem Steuer gesessen ist", so
Club-Jurist Hoffer abschließend. In Deutschland bedient man sich hier
modernster Technik und erspart sich damit die verfassungsrechtlich
bedenkliche "Krücke" der erzwingbaren Lenkerauskunft.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger

Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218

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