• 21.03.2003, 09:45:03
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  • OTS0043 OTW0043

Ilgenfritz: Getränkesteuer - Bereicherungsverbot bestätigt

Empfehlung des Generalanwalts sieht aber unbürokratische Abwicklung vor Villach, 21.03.03, -(fpd)- "Die heute veröffentlichten Schlußanträge des Generalanwalts Jacobs bestätigen grundsätzlich die rückwirkende Anwendung der Bereicherungsbestimmung. In der Praxis bedeutet dies, das die Gemeinden vor Rückzahlung der Getränkesteuer sehr wohl überprüfen können, ob die Gastronomen durch die Rückzahlung tatsächlich bereichert werden. Gleichzeitig stellte der Generalanwalt aber auch fest, dass diese Überprüfung nicht gegen den Äquivalenzgrundsatz bzw. Effektivitätsgrundsatz verstoßen dürfen", erklärt der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater Ilgenfritz.

Durch diesen Hinweise im Schlußantrag stellt der Generalanwalt aber
auch fest, dass die Rückzahlungsverfahren möglichst unbürokratisch
abzuwickeln sind. Sollten die Gemeinden dies nicht ernst nehmen,
drohen ihnen, so Ilgenfritz, weitere Verfahren, wodurch sie
schlußendlich zu einer unkomplizierten Verfahrensabwicklung gezwungen
werden. Der Ball geht nun zurück an den österreichischen
Verwaltungsgerichtshof, der auf die Einhaltung dieser Grundsätze
durch die Gemeinden zu achten hat.

In 80% der Fälle halten sich die Richter des Europäischen
Gerichtshofs an die Empfehlung des Generalanwalts - damit steht mit
hoher Wahrscheinlichkeit das Urteil über die Rückzahlung der zu
Unrecht eingehobenen Getränkesteuer aus den Jahren 1995-1999 und über
die Anwendbarkeit der Bereicherungsbestimmungen fest.

Rückfragehinweis: FPÖ-Landesgeschäftsstelle
Karfreitstraße 4
9020 Klagenfurt
Tel. 0463/56404

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FLK

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