• 20.03.2003, 13:30:02
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  • OTS0165 OTW0165

Fürstentum Liechtenstein benennt erfahrenen englischen Diplomaten und Völkerrechtler als Ad hoc-Richter für die Klage gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof

Vaduz/Den Haag/London (OTS) - Liechtenstein hat für das Verfahren
gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den
Haag einen neuen Ad hoc-Richter benannt: den renommierten britischen
Völkerrechtler Professor Sir Franklin Berman. Das Fürstentum klagt
dagegen, dass die Bundesrepublik liechtensteinisches Vermögen auf dem
Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei als deutsches Auslandsvermögen
behandelt und für die Begleichung von Kriegsschulden verwendet hat.
Das Fürstentum sieht seine Eigenstaatlichkeit und die Eigentumsrechte
seiner Bürger verletzt und beantragt daher beim Internationalen
Gerichtshof, die Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtlich
verantwortlich zu erklären.

Mit der Berufung Sir Franks hat das Fürstentum Liechtenstein von
seinem Recht Gebrauch gemacht, einen so genannten "judge ad hoc" zu
benennen. Ein solcher Ad hoc-Richter ist den übrigen Mitgliedern des
Richterkollegiums in allen Entscheidungen, die der Gerichtshof in dem
Verfahren fällt, gleich gestellt. Prozessparteien können dieses Recht
in Verfahren vor dem IGH immer dann wahrnehmen, wenn keiner der
beteiligten Richter ihrer Nationalität angehört.

Professor Sir Franklin Berman ist Völkerrechtler mit
internationaler Erfahrung und Expertise. Er hat bereits zahlreiche
Prozesse vor dem Internationalen Gerichtshof und verschiedenen
Schiedsgerichten geführt. Als Vertreter des Vereinigten Königreichs
nahm er an juristischen Verfahren zum Lockerbie-Attentat teil.
Außerdem vertrat er die Interessen Großbritanniens in einer Vielzahl
von internationalen Verhandlungen. Zum Beispiel leitete er die
britische Delegation bei der Erarbeitung der Satzung für den
Internationalen Strafgerichtshof.

Sir Frank startete seine Karriere 1965 im Diplomatischen Dienst
des Vereinigten Königreichs. 1966 wurde er zum Anwalt von England und
Wales berufen und 1992 zum Kronanwalt der Königin ernannt. Von 1991
bis 1999 war er als Rechtsberater im Dienst des Außen- und
Commonwealth-Ministeriums. Sir Frank ist Mitglied zahlreicher
internationaler Komitees im Bereich der Rechtspflege, zum Beispiel
als Vorsitzender des Österreichischen Nationalkomitees zur
Entschädigung der Opfer von Verfolgungen durch den
Nationalsozialismus.

Die Forschungsinteressen von Sir Frank liegen in den
Themenbereichen Vertragsrecht, Internationales Menschenrecht und dem
Recht von Internationalen Organisationen. Sir Frank lehrt als
Gastprofessor für Völkerrecht an der Oxford Universität, der
Universität von Cape Town (Südafrika) und dem King's College in
London.

Weitere Informationen unter http://www.liechtenstein-icj-case.li ots
Originaltext: Fürstentum Liechtenstein

Rückfragehinweis:
Sonderbeauftragter und Verfahrensbevollmächtigter
des Fürstentums Liechtenstein
Dr. Alexander Goepfert
- Pressestelle -
Tel.: 0049 - 211 - 49 79 - 990, - 991
Fax: 0049 - 211 - 49 79 - 999
mailto:[email protected]

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