• 20.03.2003, 12:20:07
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  • OTS0139 OTW0139

Der europäische Film braucht massive politische Unterstützung

Gemeinsame Erklärung der Filminstitute der 15 EU-Mitgliedsländer

Wien (OTS) - Seit ihrer ersten Zusammenkunft anlässlich der
Filmfestspiele in Cannes 2002 haben sich die Direktoren der
nationalen Filmförderinstitute aller 15 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union regelmäßig zu Konsultationen in Rom und zuletzt
2003 in Berlin getroffen und sich zu dem informellen
Interessensverbund EFAD (European Film Agency Directors)
zusammengeschlossen. Hauptthema ihrer Beratungen war und ist die
Europäische Filmpolitik und insbesondere die Kriterien, die die
Europäische Kommission im Hinblick auf die Überprüfung der
beihilferechtlichen Zulässigkeit nationaler Filmfördersysteme zu
Grunde legt.

Die Dominanz des US-amerikanischen Films ist in Europa
ungebrochen. Die Tendenz ist trotz massiver europäischer
Förderungsprogramme weiterhin stark steigend. Gerhard Schedl, der
Direktor des Österreichischen Filminstituts, stellt dazu fest, dass
"die von der Europäischen Kommission auferlegten Beschränkungen sich
angesichts dieser Situation gegen den unabhängigen europäischen Film
richten und im höchsten Maß kontraproduktiv für dessen
Existenzsicherung und Weiterentwicklung sind."

Ergebnis der Beratungen ist die vorliegende Gemeinsame Erklärung
der EFAD, die als Hauptpunkte ein Bekenntnis aller Beteiligten zum
europäischen Film und zur Notwendigkeit seiner umfassenden Förderung
enthält sowie Kritikpunkte an den bisherigen Genehmigungsverfahren
der Europäischen Kommission und Verbesserungsvorschläge für eine
sachgerechtere Durchführung der ab 2005 erneut anstehenden
Überprüfungen.

Die Erklärung wurde heute Herrn Staatssekretär Morak mit dem
Ersuchen übergeben, die darin ausgeführten Empfehlungen in seine
filmpolitischen Überlegungen zu übernehmen. In diesem Zusammenhang
wurde auch auf die seinerzeit übergebene Unterstützungserklärung der
Interessensvertretungen, Interessensgemeinschaften und
Förderungsinstitutionen vom 20. November 2000 anlässlich der
Beschlussfassung von MEDIA Plus verwiesen, die ebenfalls die so
genannte "50%-Regel" zum Gegenstand hatte.

Im Anhang finden sich Erläuterungen und Hintergrundinformationen
zu den Feststellungen.

Anhänge zu dieser Meldung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service, sowie über den Link "Anhänge zu dieser
Meldung" unter http://www.ots.at

Rückfragehinweis:
Österreichisches Filminstitut
Mag. Gerhard Schedl
1070 Wien, Spittelberggasse 3
Tel.: (1) 526 97 30 400
Fax: (1) 526 97 30 440
mailto:[email protected]

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