• 19.03.2003, 12:51:20
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  • OTS0142 OTW0142

Genereller Selbstbehalt für Arztbesuche

Einzelleistungs- statt Pauschalsystem Wien (OTS) - Unabdingbar mit einem Selbstbehalt verbunden ist für den ÖHV eine grundsätzliche Umstellung des Verrechnungssystems der Krankenkassen vom Pauschal- auf ein Einzelleistungssystem, wie dies bereits jetzt von jenen Kassen, die einen Selbstbehalt verrechnen, praktiziert wird.

Dies bringt laut Wiens ÖHV-Präsident Dr. Peter Hosiner einige
markante Vorteile mit sich:

- In einem System mit Selbstbehalt ist das Einzelleistungssystem
gerechter. Wer seltener zum Arzt geht, zahlt weniger.

- Für die Patienten gäbe es damit endlich die seit langem
geforderte Kostentransparenz. Sie würden aus den Abrechnungen der
Krankenkasse genau ersehen, für welche Leistung wie viel bezahlt
wird.

- Damit könnten die Patienten selbst kontrollieren, ob die
Abrechnungen korrekt sind, was wiederum Einsparungen in der
Verwaltung der Krankenkassen zur Folge hat.

- Die Patienten könnten jederzeit ohne zusätzlichen Aufwand ihren
Arzt wechseln und auch die obligaten Urlaubskrankenscheine könnten
entfallen.

Leistungs- und Rezepturbeschränkungen erhöhen den
Selbstbehalt

Skurril mutet an, dass der Hauptverband der Sozialversicherungen
die Hausärzte laufend mit neuen Leistungs- und Rezepturbeschränkungen
belegt.

Selbst für eine so genannte "kleine Spirometrie" (eine
Atemmessung, mit der beispielsweise Asthma diagnostiziert wird)
müssen Patienten an den Lungenfacharzt überwiesen werden. Führt der
Hausarzt selbst diese Untersuchung durch, darf er dafür kein Honorar
verlangen. Ebenso bei einer simplen Auflichtmikroskopie (zur
Erkennung von Hautkrebs). Die wird nur dem Facharzt bezahlt.

Auch Salben und Tabletten gegen Fußpilz (z.B. Lamisil) dürfen nur
vom Dermatologen kassenfrei verordnet werden, und Demenzmittel (etwa
bei Alzheimer-Erkrankungen) erfordern eine Überweisung zum
Neurologen.

Ein besonderes Schmankerl stellen so genannte "Statine"
(Medikamente zur Senkung der Blutfette) dar. Diese dürfen zwar vom
Hausarzt verschrieben werden, aber nur wenn der Patient bereits einen
Herzinfarkt gehabt hat. Geht es darum, einen solchen zu vermeiden,
müssen die Infarkt-gefährdeten Patienten auf Anordnung des Hausarztes
zum Chefarzt pilgern.

"Vor allem diese Rezepturbeschränkungen, Medikamente nur für
bestimmte Indikationen verschreiben zu dürfen, nehmen in letzter Zeit
deutlich zu", weiß ÖHV-Bundessekretär, Dr. Norbert Jachimowicz: "Bei
Einführung eines Selbstbehaltes bedeutet dies auf jeden Fall
erhebliche Mehrkosten für die Patienten."

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEB

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