• 18.03.2003, 12:22:03
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  • OTS0132 OTW0132

Bösch setzt sich für Subsidiarität und Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente ein

EU-Konvent debattiert wichtige Themen!

Wien, 2003-03-18 (fpd) - Der stellvertretende freiheitliche
Klubobmann Dr. Reinhard E. Bösch bekräftigte heute im EU-Konvent das
Subsidiaritätsprinzip und die Mitsprache der nationalen Parlamente.
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Wichtige Forderungen hätten in den jüngsten Vorschlägen des
Präsidiums Niederschlag gefunden. Diese wären unter anderem:

· Die Befugnis zur Auslösung eines Frühwarnmechanismus bei vermuteter
Verletzung des Subsidiaritätsprinzips sollte jedem einzelstaatlichen
Parlament gewährt werden; dabei wäre es Sache des jeweiligen
Parlaments, die internen Verfahren für die Anhörung seiner beiden
Kammern und/oder gegebenenfalls der Regionalparlamente mit
Gesetzgebungsbefugnissen festzulegen.

· Die Schwelle der Einsprüche ab der sich die Kommission mit den
Gesetzesvorhaben erneut befassen muß, soll auf ein Drittel der
einzelstaatlichen Parlamente festgesetzt werden.

· Der Europäische Gerichtshof sollte für die Prüfung der Klagen
zuständig sein, die von den Mitgliedstaaten, gegebenenfalls auf
Ersuchen ihrer einzelstaatlichen Parlamente und/oder ihrer
Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen, wegen Verstoßes
gegen das Subsidiaritätsprinzips eingereicht werden. Der Ausschuß der
Regionen sollte für die Rechtsakte, zu denen er konsultiert worden
ist, ebenfalls diese Möglichkeit haben.

Ebenso sieht Bösch die Empfehlungen über die Rolle der
einzelstaatlichen Parlamente als Schritt in die richtige Richtung.
Dabei ist vorgesehen:

· Die Kommission sollte den einzelstaatlichen Parlamenten alle
Vorschläge für die Rechtsakte und alle Konsultationsdokumente direkt
und zum selben Zeitpunkt wie dem Europäischen Parlament und dem Rat
übermitteln.

· Die Kommission sollte ihre jährliche Strategieplanung sowie ihr
jährliches Rechtsetzungs- und Arbeitsprogramm gleichzeitig den
nationalen Parlamenten, dem Europäischen Parlament und dem Rat
übermitteln.

· Der Rechnungshof sollte seinen Jahresbericht gleichzeitig den
nationalen Parlamenten, dem Europäischen Parlament und dem Rat
zuleiten.

· Die Beratungsergebnisse des Rates sollten den nationalen
Parlamenten (und dem Europäischen Parlament) zum gleichen Zeitpunkt
wie den Regierungen zugeleitet werden.

Insgesamt bewiesen, so Bösch abschließend, die Debatten im Konvent,
daß mittelgroße Staaten wie Österreich sich auch künftig, und auch
auf Regierungschef-Ebene, für ihre Anliegen konsequent einsetzen
müssen.
(Schluß)

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat
Tel.: (01) 40 110 5833

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