Neue Karte für Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung - weniger Bürokratie und Gebühren.
Wien (OTS) - Mit der Fremdengesetznovelle 2002 ist der so genannte
"Niederlassungsnachweis" als Aufenthaltstitel eingeführt worden.
Dieser Nachweis beinhaltet das Recht eines Fremden auf unbefristeten
Aufenthalt und freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Dieses Recht wird
grundsätzlich auf Antrag einem Fremden erteilt, der seit mindestens
fünf Jahren rechtmäßig in Österreich lebt und die
Integrationsvereinbarung erfüllt hat.
Der Niederlassungsnachweis wird entweder in Form einer Vignette
(wie bisher) oder einer neuen Karte ausgegeben. Das Innenministerium
hat bis Mitte März rund 5.000 Niederlassungsnachweise im
Zahlungskartenformat an jene Behörden ausgeliefert, die
Niederlassungsbewilligungen erteilen wie Landeshauptmann bzw.
Bezirkshauptmannschaften sowie Fremdenpolizeibehörden.
Im Gegensatz zur Vignette, die in den Reisepass geklebt wird, gilt
für die Karte die volle Gültigkeitsdauer von zehn Jahren (wie beim
Personalausweis für Österreicherinnen und Österreicher) - unabhängig
davon, wann die Gültigkeit des Reisedokuments abläuft.
Früher mussten der Befreiungsschein (Arbeitsberechtigung) und die
unbefristete Niederlassungsbewilligung gesondert beantragt und
bezahlt werden; jetzt genügt ein Nachweis, außerdem ist die Gebühr
für die Ausstellung des Niederlassungsnachweises geringer als früher
die Gebühren für die beiden gesonderten Dokumente.
Rückfragehinweis:
Mag. Gerhard Karner
BMI/Kabinett des Bundesministers
Tel.: +43-(0)1-53126-2017
mailto:gerhard.karner@bmi.gv.at
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