- 18.03.2003, 10:20:42
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- OTS0057 OTW0057
Fischer: Der Unabhängige Bundesasylsenat muss vom Innenministerium unabhängig bleiben
Wien (SK) "Eine Verschiebung des Unabhängigen
Bundesasylsenates aus dem Bundeskanzleramt in das Innenministerium
würde die unakzeptable Gefahr der Beeinträchtigung der Unabhängigkeit
dieser obersten Kontrollinstanz in Asylangelegenheiten mit sich
bringen. Dies ist im Interesse des Ansehens und der Unabhängigkeit
dieser Berufungsinstanz in Asylangelegenheiten unbedingt zu
vermeiden", sagte heute der Zweite Präsident des Nationalrates Heinz
Fischer, in seiner Eigenschaft als Mitglied des
Verfassungsausschusses des Nationalrates. ****
"Dass eine Kontrollinstanz bei der zu kontrollierenden
Behörde angesiedelt wird und somit zumindest über die
Ressourcenausstattung in ein Abhängigkeitsverhältnis geraten könnte,
ist nicht nur aus Gründen der Unabhängigkeit und der Glaubwürdigkeit
dieser Berufungsinstanz, sondern auch aus verfassungsrechtlicher
Sicht sehr bedenklich," meinte Fischer im Vorfeld der morgigen
Beratung über das neue Kompetenz-Gesetz im Verfassungsausschuss.
Dieser Ausschuss hat sich mit der von ÖVP und FPÖ eingebrachten
Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 zu befassen, die unter anderem
zum Inhalt hat, dass die oberste Berufungsinstanz in
Asylrechtsverfahren vom Bundeskanzleramt, wo sie seit ihrer Gründung
angesiedelt ist, in das zu kontrollierende Innenministerium
eingegliedert werden soll.
"Es ist kein Zufall, dass Spitzenjuristen bis hinauf zum
Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes zu diesem Vorhaben sehr
kritisch Stellung genommen haben, und auch der Vorsitzende des
Unabhängigen Bundesasylsenates kommt in einem Schreiben an die
Mitglieder des Nationalrates zu dem Ergebnis, dass im Falle einer
Transferierung dieser Berufungsinstanz in das Innenministerium "die
Effizienz der Rechtskontrolle in einem nicht unmaßgeblichen Ausmaß
letztlich vom Kontrollierten abhängig wird". Dies deshalb, weil das
Innenministerium, dessen Rechtsauffassungen eben der Überprüfung
durch den Unabhängigen Bundesasylsenat unterliegen, nunmehr "für die
budgetären, personellen und infrastrukturellen Angelegenheiten seiner
eigenen Rechtskontrolle zuständig werden" würde.
Die Tatsache, dass der Bundesasylsenat bei seiner Gründung im
Bundeskanzleramt und nicht im Innenministerium angesiedelt wurde,
geht übrigens auf einen Initiativantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka
und Dr. Khol aus dem Jahre 1997 zurück und an der Richtigkeit der
diesbezüglichen Überlegungen von Kostelka und Khol hat sich bis heute
nichts geändert, sagte Fischer.
Fischer: "Ich hoffe daher auf jenes Mindestmaß an
verfassungsrechtlichem und rechtspolitischen Fingerspitzengefühl,
welches zweifelsfrei zur Folge haben muss, dass auch nur der Anschein
einer organisatorischen Abhängigkeit einer wichtigen und sensiblen
Kontrollinstanz von der zu kontrollierenden Behörde unter allen
Umständen vermieden wird."
Sollte dieses rechtsstaatliche Fingerspitzengefühl fehlen
oder aufgrund politischer Vereinbarungen bzw. parteipolitischer
Absprachen keine Berücksichtigung finden, werde die Anfechtung einer
diesbezüglichen einfachgesetzlichen Regelung vor dem
Verfassungsgerichtshof sorgfältig zu prüfen sein, schloss Fischer.
(Schluss) se/mm
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