• 17.03.2003, 10:18:16
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  • OTS0038 OTW0038

Erster Schritt zur Abschaffung der Studiengebühren

ÖH entwickelt Vier-Punkte-Programm auf Grundlage des aktuellen "Bericht zur sozialen Lage der Studierenden"

Wien (OTS) - Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) hat
auf Basis des von Bildungsministerin Gehrer noch immer unter
Verschluss gehaltenen, der ÖH jedoch vorliegenden "Bericht zur
sozialen Lage der Studierenden 2003" ein Vier-Punkte-Programm zum
Thema Studiengebühren erstellt. Der Sozialbericht zeigt auf, dass
aufgrund der Studiengebühren 80 Prozent der Studierenden arbeiten
müssen, um sich Lebensunterhalt und Studium finanzieren zu können.
Das ÖH-Konzept beinhaltet vorerst die Reduktion der Gebühren für
berufstätige Studierende, die steuerliche Absetzbarkeit für alle
arbeitenden Studierenden, eine Studie über die Abbruchgründe jener
45.000 StudentInnen, die im Wintersemester 2001/2002 ihr Studium
nicht mehr fortgesetzt haben sowie ein erleichterter Zugang zu
Bildungskarenz. Am Ende soll die Abschaffung der nun
nachgewiesenermaßen höchst bildungshemmenden und unsozialen Gebühren
stehen.

Punkt 1: Reduktion der Studiengebühren für berufstätige
Studierende.

Da die Studiengebühren zu einer erhöhten Erwerbstätigkeit der
Studierenden geführt hat (1999 waren 66 Prozent der Studierenden
berufstätig, 2003 sind es 80 Prozent), fordert die ÖH, dass für
Vollzeit-Berufstätige (40 Stunden) nur die Hälfte der Gebühren
anfällt. Wer 20 Stunden pro Woche berufstätig ist, zahlt 75 Prozent
der Gebühren. Diese Regelung soll je nach durchschnittlicher
Wochenarbeitszeit pro Monat für Studierende bis zu zehnstündiger
Berufstätigkeit in der Woche gelten (bei zehn Stunden: 87,5 Prozent
der Gebühren). Laut Sozialbericht sind derzeit 48,7 Prozent der
Studierenden während des Semesters regelmäßig berufstätig.
ÖH-Vorsitzende Andrea Mautz: "Wie der Sozialbericht zeigt, verlängert
Berufstätigkeit die Studiendauer. Berufstätige werden also möglichst
lang geschröpft. Um das zu verhindern, soll diese Gruppe entsprechend
des Ausmaßes der Berufstätigkeit weniger zahlen." Die Forderung nach
Abschaffung der Gebühren bleibt unabhängig davon natürlich aufrecht
und soll durch eine zusätzliche Studie untermauert werden (siehe
Punkt 3).

Punkt 2: Steuerliche Absetzbarkeit der Gebühren.

Alle Studierenden, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit
steuerpflichtig sind, sollen die Studiengebühren steuerlich absetzen
können. Ministerin Gehrer hat vorgeschlagen, dass dies nur für jene
gelten soll, deren Berufstätigkeit der Weiterbildung dient. Anita
Weinberger, zweite Frau im ÖH-Vorsitzteam: "Der Vorschlag von
Ministerin Gehrer ist eine Ungerechtigkeit und unglaubliche
Frechheit. Studierende, die sich ihre Gebühren beim Kellnern
verdienen müssen, sollen zusätzlich dafür auch noch gestraft werden.
Die Absetzbarkeit muss auf alle arbeitenden Studierenden zutreffen."
Weinberger schätz, dass der Vorschlag von Ministerin Gehrer höchstens
fünf Prozent (10.000) der Studierenden betrifft, jener der ÖH beinahe
die Hälfte (100.000).

Punkt 3: Erstellung einer Studie über die Studienabbruchgründe von
45.000 Studierenden im Wintersemester 2001/2002.

In jenem Semester, in dem die Studiengebühren das erste Mal zu
bezahlen waren, brachen 45.000 Studierende ihr Studium ab. Die ÖH
verweist darauf, dass sich viele dieser Studierenden das Studium
nicht mehr leisten konnten oder wollten und bezieht sich dabei auf
hunderte Studierende, die sich bei der HochschülerInnenschaft
gemeldet haben sowie auf die Verdopplung der Anzahl an Ansuchen um
Unterstützung aus dem sogenannten ÖH-Härtefonds. Ministerin Gehrer
spricht hingegen von "Scheinstudierenden". Eine entsprechende, dem
Erhebungsverfahren des aktuellen "Bericht zur sozialen Lage der
Studierenden 2003" angepasste Studie soll über die tatsächlichen
Gründe Aufschluss geben. "Die ÖH ist bereit, eine derartige Studie
logistisch zu unterstützen", so Andrea Mautz. "Das Ergebnis soll zur
Evaluierung der Studiengebühren führen. Wenn unsere Erfahrungen zu
den Abbruchgründen auch nur halbwegs bestätigt werden, kann das für
eine Regierung mit einigermaßen sozialem Gewissen nur die Abschaffung
der Gebühren bedeuten." Die ÖH verweist auch darauf, dass die
Gebühren keinesfalls "akzeptiert" seien, wie Ministerin Gehrer das
gerne behauptet. Laut "Bericht zur sozialen Lage der Studierenden
2003" spüren 80 Prozent einen "erhöhten finanziellen Druck", 70
Prozent haben einen "eingeschränkten Lebensstandard", 52 Prozent eine
"ausgeweitete Erwerbstätigkeit" und 48 Prozent eine "Reduktion der
Studienaktivitäten".

Punkt 4: Erleichterter Zugang zur Bildungskarenz.

Die Voraussetzungen zum Bezug von Bildungskarenz sind zur Zeit die
durchgehende Erwerbstätigkeit während drei Jahre und die Zustimmung
der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Die ÖH fordert die
Beseitigung der Zustimmung von ArbeitgeberInnenseite. "Es muss ein
Rechtsanspruch auf Bildungskarenz bestehen. Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber dürfen die akademische Weiterbildung ihrer Angestellten
nicht mutwillig behindern", so Anita Weinberger. In diesem
Zusammenhang fordert die ÖH auch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe
"Studienförderung" im Bildungsministerium. Die Vergabe von Stipendien
und Unterstützungen muss der geänderten Arbeitsrealität der
Studierenden angepasst werden. Die ÖH will sich mit ihrem
diesbezüglichen Know-How in diese Arbeitsgruppe einbringen.

Rückfragehinweis: Answer Lang
Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH)
ÖH-Pressesprecher
Tel.: 01/310-88-80/59 bzw. 0664/528-51-90
E-Mail: [email protected]
www.oeh.ac.at

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