- 14.03.2003, 11:42:59
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Frist für die elektronische Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) verlängert
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) erst mit 15.4.2003 fällig - Gilt allerdings nur bei elektronischer Einreichung
Wien (PWK146) - Mit einer Weisung des Finanzministeriums wird die
Frist für die elektronische Einreichung der mit 17.3.2003
abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) auf den 15.4.2003
erstreckt. In Verhandlungen mit Vertretern der Wirtschaft kam das
Bundesministerium für Finanzen zur Erkenntnis, dass es der Wirtschaft
nicht möglich ist, den Abgabepflichtigen und den Parteienvertretern
rechtzeitig (bis 17.3.2003) die erforderlichen EDV-Programme zur
programmgestützten Erstellung elektronischer
Umsatzsteuervoranmeldungen flächendeckend zur Verfügung zu stellen.
Die Fristverlängerung dient nun dazu, den Abgabepflichtigen und
Parteienvertretern dennoch die Möglichkeit zu geben, ihre
Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch (auf FINANZOnline,
https://finanzonline.bmf.gv.at) einzureichen, wurde nun eine Weisung
erlassen. Damit wird den Softwareherstellern ein Monat länger Zeit
zur Programmerweiterung der FIBU eingeräumt.
Grundsätzlich sind von der Fristerstreckung alle Mitgliedsunternehmen
der Wirtschaftskammern Österreich betroffen, besonders aber die
gewerblichen Buchhalter sowie jene Softwarehersteller, die
Finanzbuchhaltungsprogramme herstellen.
Allerdings ist im Zusammenhang mit der Fristverlängerung Folgendes zu
beachten:
Die Weisung ändert nichts an der Fälligkeit der
Umsatzsteuervorauszahlung bis 17.3.2003. Die Fristverlängerung gilt
nur für die zukünftige elektronische Einreichung der UVA und nicht
für schriftliche UVA. Die gesetzliche Verpflichtung zur
elektronischen Übermittlung der UVA ist noch nicht in Rechtskraft.
Die Weisung des Finanzministeriums im Volltext finden Sie im Internet
auf der UBIT-Homepage http://www.ubit.at unter "Aktuelles". ( JR )
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Jürgen Rupprecht
Tel.: (++43-1) 50105-4281
Fax: (++43-1) 50105-263
mailto:presse@wko.at
http://www.wko.at/Presse
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