- 14.03.2003, 09:53:26
- /
- OTS0043 OTW0043
KORREKTUR ZU OTS 0022: KV Holzindustrie: In 2 Etappen 4,2 % Lohnerhöhung
Kollektivvertragsabschluss für die rund 25.000 ArbeiterInnen in der Holzindustrie bringt Reallohnerhöhung
Im letzten Satz des ersten Absatzes müsste es richtig lauten:
Damit konnte in einem wirtschaftlich und politisch schwierigen Umfeld
eine verantwortungsvolle Sozialpartnereinigung gefunden werden.
Nochmals die korrigierte Aussendung:
Wien (GBH/ÖGB). "Nach harten, aber konstruktiven Verhandlungen
konnte mit dem Vertragspartner Holzindustrie inklusive Säge- und
Faserspanplattenindustrie in 'Rekordzeit' ein neuer Kollektivvertrag
mit einer Reallohnerhöhung für die rund 25.000 ArbeiterInnen in
diesen Branchen abgeschlossen werden", stellte der Bundesvorsitzende
der Gewerkschaft Bau-Holz und ÖGB Vizepräsident Johann Driemer im
Namen des gesamten Verhandlungsteams der Gewerkschaft Bau-Holz fest.
Damit konnte in einem wirtschaftlich und politisch schwierigen Umfeld
eine verantwortungsvolle Sozialpartnereinigung gefunden werden.++++
Es wurde eine Laufzeit von zweimal 12 Monaten, jeweils beginnend
mit 1. Mai, vereinbart.
In beiden Etappe werden die KV-Löhne und die
Lehrlingsentschädigungen um je 2,1 % erhöht. Die Ist-Löhne erhöhen
sich um je 2,0 %.
Das Verhandlungsteam konnte für die Holzindustrie auch eine
Parallelverschiebung vereinbaren, d.h., die bestehenden Überzahlungen
bleiben aufrecht.
Auch im Rahmenkollektivvertrag wurden Änderungen vereinbart.
Ein Erfolg konnte bei den Kündigungsfristen erzielt werden: Diese
werden nach 15- bzw. nach 25-jähriger Tätigkeit im Betrieb um je eine
Woche erhöht.
Für diejenigen ArbeiterInnen, die in die Regelung der Abfertigung
neu übertreten wollen, hat das Verhandlungsteam der Gewerkschaft
Bau-Holz ein Rücktrittsrecht von einem Monat erreicht.
Die Bestimmung zum Postensuchtag bei Selbstkündigung wurde an die
gesetzlichen Regelungen angeglichen; ebenso erfolgte eine Anpassung
der bezahlten Arztstunden.
Bereits 2001 wurde eine Arbeitsgruppe installiert, die eine
Angleichung der Kollektivverträge Holz- und Sägeindustrie erarbeitet.
Es wurde eine weitere Intensivierung der Tätigkeit dieser
Arbeitsgruppe vereinbart, wobei Vereinfachungsmöglichkeiten bei der
Umsetzung der kollektivvertraglichen Arbeitszeitflexibilisierung
geprüft und auch die Vereinheitlichung der Lehrlingsentschädigung
mitbehandelt werden wird.
ÖGB, 14. März 2003
Nr. 164
Rückfragehinweis: Gewerkschaft Bau-Holz
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Sonja Schmid
Tel.: 01/40147-246
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGB






