• 06.03.2003, 12:35:19
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ÖAAB-Tschirf: Rechtsanspruch auf Weiterbildung ist ein Quantensprung in der Arbeitslosenbekämpfung

AMS-Reform raschest angehen

(ÖAAB, ots) Sehr erfreut reagierte heute der Wiener ÖAAB-Landesobmann
KO Dr. Matthias TSCHIRF auf die heutige Ansage von Bundeskanzler
Dr. Wolfgang Schüssel bei der Regierungserklärung, über 50jährigen
und unter 25-jährigen Arbeitssuchenden einen Rechtsanspruch auf
Weiterbildung zuzugestehen, wenn innerhalb von 8 Wochen keine
Job-Vermittlung gelingt. "Das ist eine Erfüllung einer jahrelangen
ÖAAB-Forderung, wonach gerade Personen in der Arbeitslosigkeit
Weiterbildung benötigen", so der Klubobmann der Wiener ÖVP im
Rathaus.

Er, so TSCHIRF, begrüsse aber auch die beabsichtigte Reorganisation
des AMS und fordere deren rascheste Umsetzung. Der letzte
Rechnungshofbericht habe ja deutlich gezeigt, wo es im AMS mangelt:
Zu viele Chefs, zu hohe Fehlerquote, schlechte Vermittlungseffizienz,
demotivierte Mitarbeiter und zu wenig persönliche Kontakte zu
Arbeitslosen und Unternehmern.

"Die Arbeitnehmer zahlen jährlich - genauso wie die Arbeitgeber -
rund zwei Milliarden Euro Arbeitslosenversicherungsbeiträge. "Sie
haben damit ein Recht auf zweckmäßige und effiziente Verwendung
dieser Gelder", so TSCHIRF. Deshalb sind Reformen bzw. die
Verbesserung des Servicecharakters des AMS ein grundlegendes Anliegen
und sofort anzugehen. "Sowohl die Beitragszahler als auch die
Leistungsempfänger erwarten zu Recht professionelle
Serviceleistungen", schloss TSCHIRF.

Rückfragehinweis: ÖAAB-Landesgruppe Wien
Tel.: (01) 40143/230
www.oeaab.at/wien

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