• 04.03.2003, 11:39:01
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NÖGKK-Obmann Hutter: "Organisierter Sozialmissbrauch gehört verhindert!"

St. Pölten (OTS) - Jüngste Beispiele haben es wieder bewiesen: Das
Schwarzunternehmertum nimmt - besonders im Bau- und Transportgewerbe
- enorme Ausmaße an. Immer mehr Scheinfirmen entstehen - die
Geschäftsführer existieren nur auf dem Papier, die "Geschäfte" werden
durch Mittelsmänner geführt. Bis dann Konkurs angemeldet wird - ohne
je einen Cent an Abgaben bezahlt zu haben. Obmann Hutter: "Durch
diese organisierten Sozialbetrüger entgehen der Nö.
Gebietskrankenkasse Beiträge in Millionenhöhe."

Die derzeitige Gesetzeslage macht es den Sozialbetrügern leicht:
Die Gründung einer GmbH ist bereits mit einer Stammeinlage von 35.000
Euro möglich, die aber nur einen Tag tatsächlich existieren muss.
Dazu werden oft Bankkredite aufgenommen, die gleich wieder
zurückgezahlt werden - ohne Vermögen für den Haftungsfall (Maschinen,
Liegenschaften, Bargeld). So können durch Strohmanngeschäftsführer
innerhalb weniger Monate hunderte Firmen "auf Vorrat" gegründet
werden. Geht eine davon in Konkurs, werden die Arbeiter einfach auf
eine andere GmbH umgemeldet. Der Schaden, der den Krankenkassen, den
Finanzbehörden und dem Insolvenzausgleichsfonds dabei entsteht, ist
enorm.

"Allein der NÖGKK gehen durch dieses Schwarzunternehmertum
Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe durch die Lappen", so
Obmann Hutter. Er fordert die rasche Einführung strafferer
rechtlicher Rahmenbedingungen und schlägt damit in die selbe Kerbe
wie AK-Präsident Herbert Tumpel. So sollte etwa das Stammkapital
einer GmbH durch Pfandrechte oder Bankgarantien gesichert sein. Und
Generalunternehmen, die Arbeiten an Sub-Firmen abgeben, sollen für
die korrekte Entrichtung der Sozialabgaben haften. Hutter: "Notwendig
sind auch verschärfte Bestimmungen beim Strafrecht, denn es handelt
sich hier keineswegs um "Kavaliersdelikte".

Rückfragehinweis:
NÖ Gebietskrankenkasse
Dr. Elisabeth Heinz
Tel.: +43 2742 899-5122

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGK

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