• 26.02.2003, 16:02:40
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  • OTS0235 OTW0235

Wiener Untersuchungskommission: Schlussbericht mit großer Mehrheit beschlossen

Lob für die Einführung der Möglichkeit der Einsetzung von Untersuchungskommissionen als Minderheitenrecht

Wien (SPW-K) - In der letzten Sitzung der Untersuchungskommission
zur "Praxis der Wiener Flächenwidmungen" wurde heute der
Schlussbericht mit großer Mehrheit mit 11 zu 4 Stimmen
beschlossen. Im Bericht kommt die Kommission zum Schluss, "dass die
in den Sitzungen erörterten und hinterfragten Verfahrensmängel und
Ordnungswidrigkeiten nicht auf Weisungen politischer Organe
zurückzuführen waren." ****

Lob für die "penible Arbeit der Kommission" gab es vom
Vorsitzenden der Kommission, Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav.
Als besonders positiv wertete Derbolav auch die Tatsache, dass Wien
als einziges Bundesland die Möglichkeit der Einsetzung von
Untersuchungskommissionen und -ausschüssen als Recht von
Minderheitenparteien geschaffen habe. Wien sei damit ein gutes
Vorbild für den Bund, wo es dieses Instrument als Minderheitenrecht
noch nicht gebe. "Wien nimmt bei der Weiterentwicklung von
Minderheitsrechten österreichweit eine Vorreiterrolle ein", betont
auch der Sprecher der SPÖ-Mitglieder der Untersuchungskommission,
Franz Ekkamp.

Zu den Stellungnahmen von FPÖ und Grünen zum Schlussbericht
bemerkt Ekkamp: "Hier wird leider trotz fehlender Beweise weiter
versucht, die festgestellten Fakten zu verdrehen und Aussagen aus dem
Zusammenhang zu reißen - so soll offensichtlich ein falsches Bild in
der Öffentlichkeit erzeugt werden."

Der "grünblaue Beschuldigungsballon" sei aber längst "lautstark
geplatzt", so Ekkamp weiter. "Nach den Untersuchungen der Kommission
steht einwandfrei fest, dass es keine politische Involvierung in Form
von Weisungen an Beamte gegeben hat." Konkret heißt es im
Kommissions-Bericht abschließend: "Die Kommission konnte nach
intensiver Befragung der Zeugen und Einsicht in alle ihr
zugegangenen, für die Sachverhaltsdarstellung wesentlich
erscheinenden Unterlagen und Akten betreffend die vom Kontrollamt
festgestellten Verfahrensmängel keine der erhobenen Vorwürfe
(Begünstigungsabsicht durch Beamte oder Politiker Dritten gegenüber
oder eine Begünstigung in Korruptionsabsicht) erkennen."

Rückfragen:
GR Franz Ekkamp, 0676/419 49 72, [email protected] (Schluss)

Rückfragehinweis: SPÖ Klub Rathaus, Presse
Mag. Michaela Zlamal
Tel.: (01) 4000-81930
Mobil: 0699 1/944 77 40
mailto:[email protected]

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