- 25.02.2003, 13:25:47
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- OTS0121 OTW0121
Zinsgleitklausel - Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien reagiert auf OGH-Erkenntnis
Wien (OTS) - Nach Bank Austria Creditanstalt hat nun auch die
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien ein Erkenntnis des OGH bzgl. der
Zinsanpassungen für Verbraucherkredite zugestellt bekommen.
In diesem Erkenntnis präzisiert der OGH die Rundungsregeln für
Zinssätze, die auf Grund der Zinsanpassungsklausel berechnet werden.
Bei Privatkrediten mit Zinsanpassung, die zwischen 1. März 1997 und
30. Juni 2001 abgeschlossen wurden, können sich Zinsabweichungen
ergeben. Die RLB NÖ-Wien wird daher bei ihren Kunden in Wien alle in
Frage kommenden Kredite prüfen und neu berechnen. Sollten sich
Zinsabweichungen zu Lasten des Kunden ergeben, wird der sich
ergebende Differenzbetrag (inkl. Zinseszinsen) dem Kunden
gutgeschrieben und der Zinssatz korrigiert.
Rückfragehinweis:
Mag. Gerold Seidl / Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
Tel. (01) 211 36-2116, Fax (01) 211 36-2736
mailto:[email protected]
Mag. Regina Grögl / Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
Tel. (01) 211 36-2117, Fax (01) 211 36-2736
mailto:[email protected]
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