- 24.02.2003, 10:45:48
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TÄTIGKEITSBERICHT DER VORARLBERGER BUNDESRÄTE Weiss, Giesinger und Hagen mahnen Stärkung des Bundesrats ein
Wien (PK) - Dass ein kleines Bundesland in der Länderkammer eine
überproportional wichtige Rolle spielen kann, wollen die drei
Vorarlberger Bundesräte in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht
herausstreichen. Die Interessen des Landes Vorarlberg seien im
Jahr 2002 in bestmöglicher Weise gewahrt worden, stellen der
Vizepräsident des Bundesrates Jürgen Weiss (V) sowie Ilse
Giesinger (V) und Christoph Hagen (F), die beide im
Berichtszeitraum mit der Schriftführung betraut waren, in einem
gemeinsamen Rückblick fest.
VORRANG FÜR LANDESINTERESSEN
Dass die Vorarlberger Bundesratsriege eine durchaus eigenständige
Linie vertrat, belegt der Bericht auch unter Hinweis auf das
Abstimmungsverhalten der drei Mandatare. Weiss, Giesinger und
Hagen, die ihre Stimme bei allen Abstimmungen einheitlich
abgegeben haben, konnten sich in vier Fällen nicht der
Mehrheitsmeinung des Bundesrats auf Abstandnahme von einem
Einspruch anschließen. So passierten die Gaswirtschaftsgesetz-
Novelle 2002, das Ökostromgesetz und das
Bundessozialämterreformgesetz ohne die Stimmen der drei
Vorarlberger Bundesräte die Länderkammer. Nach Einschätzung
Vorarlbergs ist bei diesen drei Materien jeweils durch
Verfassungsbestimmungen in Zustimmungsrechte der Länder
eingegriffen worden, beim Ökostromgesetz verweist der Bericht
überdies auf eine Entschließung des Vorarlberger Landtages, der,
wie es heißt, nicht vollinhaltlich Rechnung getragen wurde. Die
60. ASVG-Novelle wiederum lehnten die Vorarlberger Bundesräte
wegen ihrer Meinung nach bestehender Verfassungswidrigkeit ab.
KLEINES LAND - GROSSER EINFLUSS
Überdies attestiert der Bericht den Vorarlberger Bundesräten
großes Engagement bei den Sitzungen der Länderkammer und
resümiert, die Aktivitäten des Bundesrates seien zu einem
beachtlichen Teil von den Vertretern Vorarlbergs geprägt worden.
So haben in 16 Fällen Entschließungen des Vorarlberger Landtages
zu Initiativen der Vorarlberger Mandatare - meist im Rahmen des
Interpellationsrechtes - geführt. Dadurch gelang es,
Landesanliegen wie den Forderungen auf Beibehaltung der
Ökopunkte-Regelung bzw. auf Abstandnahme von den
Postämterschließungen auch auf Bundesratsebene Nachdruck zu
verleihen. Dazu kommt, dass die Vorarlberger Mandatare an der
Einbringung jener Anträge federführend beteiligt waren, die zu
den insgesamt neun Entschließungen des Bundesrates im Jahr 2002
führten.
STÄRKERE ZUSAMMENARBEIT DER LANDTAGE MIT IHREN BUNDESRÄTEN
Im Hinblick auf den geplanten Verfassungskonvent empfiehlt der
Bericht daher, die in Vorarlberg bewährte Zusammenarbeit des
Landtages mit den von ihm entsandten Bundesräten in allen Ländern
zu intensivieren, um einer Konzentrierung der Gesetzgebung auf
ein einziges Gesetzgebungsorgan und damit einer Ausdünnung der
parlamentarischen Einflussnahme auf die Politik gemeinsam
entgegentreten zu können. Aus diesem Grund spricht sich der
Bericht auch für die Beibehaltung und Umgestaltung des
Bundesrates im Sinne der Einbeziehung der Landeshauptleute aus,
wie dies bereits im Vorfeld des Konventes vorgeschlagen wurde.
Mit Nachdruck lehnen die Vorarlberger Bundesräte hingegen
jegliches Infragestellen des Bestandes der Länder und Landtage
ab. Dies wäre nicht nur ein Rückschritt gegenüber der in ganz
Europa feststellbaren Stärkung der regionalen Eigenständigkeit,
sondern auch eine Zentralisierung, durch die die
Einflussmöglichkeiten der Bürger und der Gemeinden auf die
Gesetzgebung und damit die Berücksichtigung besonderer örtlicher
Verhältnisse stark zurückgedrängt würden, heißt es. (Schluss)
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