- 19.02.2003, 10:24:54
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ÖAMTC: Rechtswidrige Ortstafeln sind kein Freibrief für Temposünder
Club fordert Entfernung von gesetzwidrigen Zusatztafeln
Wien (ÖAMTC-Presse) - Nach einem Erkenntnis des
Verwaltungs-Gerichtshofes hebt das auf einer Ortstafel angebrachte
Hinweisschild "Familienfreundliche Gemeinde" die Wirksamkeit der
Ortstafel auf. Deshalb wurde eine von der Bezirkshauptmannschaft
Eferding ausgesprochene Bestrafung eines Lenkers, der die im
Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte,
aufgehoben.
Die Straßenverkehrs-Ordnung gibt darüber Aufschluss, welche Tafeln
auf Ständern von Verkehrszeichen angebracht werden dürfen. Demnach
darf auf dem Gestänge einer Ortstafel lediglich eine grüne Tafel mit
der Aufschrift "Erholungsdorf" angebracht sein. Alle anderen
Beschriftungen, bildlichen Darstellungen oder Anschläge machen die
Ortstafel ungültig. ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch hat einige
Beispiele unzulässiger Zusätze zusammengetragen:
Klimabündnisgemeinde, Kurort, Partnergemeinde; Europadorf;
Kinderfreundliche Gemeinde, Internetadressen, Hier leben ... Kinder,
etc.
Der ÖAMTC appelliert daher an die Verantwortlichen in den
Bezirkshauptmannschaften, den rechtmäßigen Zustand bei den Ortstafeln
wieder herzustellen. Damit wird verhindert, dass Temposünder durch
dieses Schlupfloch einer Strafe entgehen. Werden - wie in vielen
österreichischen Gemeinden schon in der Praxis gehandhabt -
Informationstafeln, die dem durchreisenden Kraftfahrer den Charakter
einer Gemeinde näher bringen sollen, in größerem Abstand vor oder
nach der Ortstafel aufgestellt, erleichtert dies die Erkennbarkeit
erheblich.
Trotz fehlerhafter Kundmachung eines Ortsgebietes kann ein
Fahrzeuglenker nach Meinung Haupfleischs sehr wohl bestraft werden,
wenn er eine den Straßen- und Verkehrsverhältnissen nicht angepasste
Geschwindigkeit eingehalten hat. Auch im Falle eines Unfalls stellt
eine nicht ordnungsgemäß kundgemachte Ortstafel keinen Freibrief für
Schnellfahrer dar.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Sabine Fichtinger
Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218
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