- 17.02.2003, 10:21:56
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- OTS0039 OTW0039
NÖ Landtagswahl 2003:
Ab 21. Februar liegen Wählerverzeichnisse auf
St.Pölten (NLK) - Vom 21. bis 27. Februar werden in allen
Gemeinden "in einem allgemein zugänglichen Amtsraum", so die
Bestimmung der NÖ Landtagswahlordnung, die Wählerverzeichnisse zur
Landtagswahl in Niederösterreich am Sonntag, 30. März, zur
öffentlichen Einsicht aufgelegt. "Durch fünf aufeinander folgende
Werktage", so die Bestimmung weiter, also am 21., 24., 25., 26. und
27. Februar, müssen die Wählerverzeichnisse während der Amtsstunden
der jeweiligen Gemeinde, und zwar mindestens vier Stunden täglich und
an einem Tag bis 20 Uhr, einsichtbar sein. Vom Wählerverzeichnis kann
man auch Abschriften und Vervielfältigungen herstellen. Bis
spätestens 2. März kann schriftlich oder mündlich Einspruch erhoben
werden. Über den Einspruch hat binnen sieben Tage nach dem Einlangen
die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden.
Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12312
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