• 12.02.2003, 10:00:00
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Das österreichische e-Government Gütesiegel

Die Auszeichnung für sicheres und vertrauenswürdiges e-Government Wien (OTS) - Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport (BMöLS) verleiht eine neue Qualitätsauszeichnung, die sicheres und vertrauenswürdiges e-Government signalisieren soll: Das österreichische e-Government Gütesiegel. Bürgerinnen und Bürger sollen mit dieser Hilfe einfach und schnell erkennen können, dass ein Produkt, eine Webseite oder eine Internetapplikation den Strategien und Richtlinien des e-Government entspricht.

Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und
Sport (BMöLS) verleiht eine neue Qualitätsauszeichnung, die sicheres
und vertrauenswürdiges e-Government signalisieren soll: Das
österreichische e-Government Gütesiegel. Bürgerinnen und Bürger
sollen mit dieser Hilfe einfach und schnell erkennen können, dass ein
Produkt, eine Webseite oder eine Internetapplikation den Strategien
und Richtlinien des e-Government entspricht.

Mit dieser neuen Initiative setzt die Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport, Dr. Susanne Riess-Passer, einen
weiteren erfolgreichen Schritt in Richtung innovative Verwaltung. Mit
der Schaffung einheitlicher Qualitätskriterien können die Bürgerinnen
und Bürger davon ausgehen, es mit einem sicheren und
vertrauenswürdigen e-Government zu tun zu haben.

Die Auszeichnung wird an Unternehmen, Behörden und Organisationen
verliehen, die sich verpflichten die jeweiligen technischen
e-Government-Kriterien zu erfüllen. Die Liste der technischen
Kriterien ist auf http://www.guetesiegel.gv.at im Aufbau begriffen.

Soweit technische und sicherheitstechnische Klärungen nötig sind
und zu entscheiden ist, ob ein spezielles Produkt den vorgegebenen
unveröffentlichten Strategien entspricht, werden diese vom Zentrum
für sicherer Informationstechnologie A-SIT beurteilt.

Das Gütesiegel kann für Hard- und Softwareprodukte sowie
Anwendungen vergeben werden, deren Einsatzgebiet e-Government ist und
die die technischen Kriterien, die auf www.guetesiegel.gv.at
veröffentlicht sind, erfüllen. Darunter fallen z. B. die folgenden:

- Chipkarten und sonstige Sicherheitseinrichtungen, die
das "Konzept Bürgerkarte" erfüllen,
- Teile von Internetauftritten, die den Zugang zu
Verwaltungsinformationen oder Verwaltungstransaktionen
ermöglichen,
- Serveranwendungen, die Internetdienste servicieren oder den
Zugang zu Verwaltungsinformationen oder
Verwaltungstransaktionen ermöglichen,
- Portale für Verwaltungsinformationen und Transaktionen.
- Zahlungssysteme für die elektronische Verwaltung
- .....

Ein Verzeichnis der Produkte und Träger des österreichischen
e-Government Gütesiegels wird auf http://www.guetesiegel.gv.at
veröffentlicht.

Im Falle von Beschwerden ist ein Streitbeilegungsmechanismus
vorgesehen. Es wurde in der IKT-Stabsstelle eine Schlichtungsstelle
eingerichtet, durch die Streitigkeiten betreffend technische
e-Government Kriterien außergerichtlich, rasch beigelegt werden
sollen. Die Anrufung der Schlichtungstelle ist für Bürgerinnen und
Bürger kostenfrei.

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF

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