- 10.02.2003, 10:00:00
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Legislativ-Vorschläge müssen Kosten der Betriebe berücksichtigen
Geplante Maßnahmen behindern Klimaschutz
Wien (OTS) - Die Reformvorschläge der EU-Kommission stehen im
Mittelpunkt der diesjährigen Wintertagung des Ökosozialen Forum
Österreich. Für den Hauptverband der Land- und
Forstwirtschaftsbetriebe wird in den geplanten Maßnahmen die
Bedeutung größerer Betriebe zu wenig berücksichtigt. Gerade sie
sichern Arbeitsplätze im ländlichen Raum und versorgen einen Großteil
des Marktes mit Lebensmitteln. Zudem werden die Leistungen der
heimischen Landwirte im Bereich des Klimaschutzes in Zukunft
erschwert.
Die Marktprognosen der europäischen Kommission zeigen, dass die
Landwirte künftig einem noch härteren Wettbewerb ausgesetzt sein
werden. Daher sind die Senkung von Preisstützen wie dem
Interventionspreis sowie eine Abschaffung monatlicher Zuschläge nicht
gerechtfertigt. "Besonders kritisch sehen wir die Herabsetzung des
Interventionspreises um fünf Prozent", sagt Felix Montecuccoli,
Vizepräsident des Hauptverbandes der Land- und
Forstwirtschaftsbetriebe, anlässlich der 50. Wintertagung des
Ökosozialen Forum in Wien. "Diese Preissenkung kommt dem Konsumenten
nicht zugute, erleichtert jedoch Importe aus Drittländern und könnte
vor allem in den grenznahen Regionen zu einer Störung des Marktes
führen." Unverständlich ist auch die Einführung einer Obergrenze von
1,4 Millionen Hektar bei Eiweißplanzen für Tierfutter. Denn Europa
ist in diesem Bereich unterversorgt.
Flexible Produktion kaum umsetzbar
Die Entkoppelung der Direktbeihilfen ist nach wie vor kritisch zu
sehen. Die von der Kommission vorgeschlagenen betriebsbezogenen
Einkommenszahlungen für die Produktion sind real betrachtet
Einheitsprämien. Für den Bürger und Konsumenten wären solche
Beihilfen nicht nachvollziehbar.
Das Angebot der Kommission an die Betriebe, ihre Produktion
flexibel zu gestalten, wird hierzulande kaum umsetzbar sein. So hat
im Gegensatz zu Österreich ein beträchtlicher Teil der europäischen
Landwirtschaften durch eine optimale Wasserversorgung und
nährstoffreiche Böden wesentlich bessere Anbaubedingungen. Diese
Betriebe haben eher die Möglichkeit, von der Getreideproduktion in
andere Produktionssparten wie etwa Gemüse umzusteigen. Hingegen ist
in ungünstigen Lagen wie etwa dem Weinviertel oder Burgenland, ein
Umstieg aufgrund schlechter natürlicher Voraussetzungen praktisch
unmöglich. Bei den Landwirten selbst führt die Entkoppelung zu einer
Identitätskrise. Denn sie sehen sich in erster Linie als Produzenten
von Lebensmitteln. Der Kostenausgleich für ihre vielfältigen
Leistungen darf nicht in einer Einkommensbeihilfe für Bedürftige
enden.
Betriebswirtschaftliche Kriterien einbinden
"Wir begrüßen die Abkehr von der Obergrenze, denn diese war ein
grundsätzlich falsches politisches Instrument", so Montecuccoli.
"Jedoch sehen wir die Abstufung in der Modulierung in keiner Weise
als gerechtfertigt." In der vorgeschlagenen Betriebsgrößendegression
fehlt ein wichtiges Element: so wird die betriebswirtschaftliche
Realität zu wenig berücksichtigt. Wünschenswert wäre die Einbeziehung
von betriebswirtschaftlichen Kriterien wie etwa unterschiedliche
Niveaus der Produktionsstandards, Besitzstruktur, Arbeitsplätze und
die Ertragskraft landwirtschaftlicher Standorte. Gerade größere
Betriebe leisten einen wichtigen Beitrag in der Sicherung von
Arbeitsplätzen und steigern die Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Die "Cross Compliance" soll die Ausgleichszahlungen an die
Einhaltung von Mindestkriterien in Bezug auf Umwelt, Tierschutz,
Nahrungsmittel und Arbeitsplatzsicherheit binden. Die geplanten
Mindeststandards laufen aufgrund unterschiedlicher Niveaus in den
Mitgliedsstaaten Gefahr, Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen.
Heimische Landwirtschaften werden dadurch weniger konkurrenzfähig.
Die Vorleistungen Österreichs durch das flächendeckende
Umweltprogramm ÖPUL müssen noch einkalkuliert werden, denn die
Betriebe sichern damit eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung.
Klimaschutz wird behindert
Unverständlich ist, dass in Zukunft auf Stilllegungsflächen die
Produktion nachwachsender Rohstoffe oder Energie verhindert wird.
Dies ist vor allem mit Rücksicht auf den Klimaschutz der falsche Weg.
Betriebe, die bisher nicht nach der maximalen Ausnutzung des
Förderrahmens gewirtschaftet haben, unterliegen einer massiven
Benachteiligung. Wiederum bleiben die Leistungen der Landwirte durch
ÖPUL-Maßnahmen unberücksichtigt. Für bestehende freiwillige
ökologische Stilllegungen muss daher ein Ausgleich geschaffen werden.
Die vorgeschlagenen Richtlinien im Programm der ländlichen
Entwicklung sind grundsätzlich positiv. Jedoch benachteiligt die
Obergrenze von Förderungen zur Verbesserung der Lebensmittelqualität
und der Produktionsstandards größere Betriebe stark. "Dies trifft
jene Betriebe, die auch in der Modulierung benachteiligt sind", so
Montecuccoli. "Durch Kürzungen in diesen Bereichen werden wertvolle
Arbeitsplätze gefährdet. Wir erwarten einen offensiven Ansatz, der
wettbewerbsfähige Betriebe stärkt. Denn gerade diese Landwirtschaften
versorgen einen Großteil des Marktes."
Rückfragehinweis:
Kristin Dawes
Presse und Kommunikation
Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Österreichs
Tel.: 01/533 02 27-17
Mobil: 0664/510 93 08
mailto:[email protected]
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