- 06.02.2003, 11:16:03
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Versicherungslücken beim "Sternreißen"
Wien (OTS) - Generali warnt: Gesetzliche Unfallvorsorge reicht bei
Pistenunfällen kaum aus. Kinder sind nur teilweise versichert - auch
bei Schulschikursen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt
vor hohen Schadenersatzforderungen.
Die weiße Pracht hält in weiten Teilen Österreichs erneut Einzug.
Das wird die Herzen der Burgenländer, Kärntner, Tiroler, Salzburger
und Vorarlberger höher schlagen lassen. Beginnen doch in diesen
Bundesländern kommendes Wochenende die Semesterferien. Doch immer
wenn sich besonders viele Skifahrer und Snowboarder auf den
Schipisten und in den Schihütten tummeln, steigt leider auch die
Gefahr von Pistenunfällen. Experten der Generali Gruppe warnen in
diesem Zusammenhang vor unzureichendem Versicherungsschutz. Eine
Kombination aus privater Unfall- und Haftpflichtversicherung bietet
umfassende Deckung bei Freizeitunfällen, sowohl für eigene
Verletzungen und damit verbundenen Zahlungen als auch bei
Schadenersatzforderungen des Unfallgegners.
"Die Sozialversicherung deckt nur im geringen Ausmaß Kosten von
Freizeitunfällen", warnt Unfallversicherungsexperte Ernst Jezek von
der Generali Gruppe. Vor allem die Kosten für die Bergung im alpinen
Gelände mit der Flugrettung werden von der Sozialversicherung nicht
ersetzt. Lediglich die Transportkosten vom Tal ins Krankenhaus sind
gedeckt. Speziell für Unfälle in der Freizeit bietet die Generali
Gruppe (http://gesundheit.generali.at) bedarfsgerechten
Versicherungsschutz. Damit sind zusätzlich auch Lücken wie
Unfallrente, dauernde Invalidität oder Unfallkosten
(Rehabilitations-Management, Nottransport aus dem Ausland,
psychologische Betreuung etc.) abgesichert.
Kinder teils nicht versichert
Kinder und Jugendliche sind bei Freizeitunfällen höchst
unterschiedlich abgesichert: Mit überhaupt keiner Leistung aus der
Sozialversicherung müssen Kinder vor dem Schuleintritt bei einem
Unfall rechnen. Mit dem Schuleintritt gibt es nur einen
eingeschränkten Sozialversicherungsschutz während des Schulbetriebes
und auf dem Schulweg. Darunter fallen auch Schikurse. Eine private
Unfallversicherung ist dennoch sinnvoll, da sich die
Sozialversicherung in der Regel nur auf Sachleistungen wie
Unfallheilbehandlung in Unfallkrankenhäusern beschränkt. Auch werden
keine Bergungskosten mit der Flugrettung ersetzt und eine
Versehrtenrente wird erst ab einer Minderung der Erwerbstätigkeit um
mindestens 50 Prozent gezahlt. Bei Unfällen in der Freizeit sind
Schulkinder nicht versichert. Dasselbe gilt auch für Studenten.
Private Haftpflichtversicherung schützt vor hohen finanziellen
Ansprüchen Wer einen Unfall auf der Skipiste verursacht, haftet für
den angerichteten Schaden mit seinem gesamten Vermögen. Eltern haften
dabei wie sonst auch für ihre Kinder. Und das kann mitunter teuer
werden, weiß Gregor Haslauer von der Generali-Schadenabteilung zu
berichten: "Schadenersatzforderungen können schnell hohe Summen
erreichen, kommt zur ambulanten oder stationären ärztlichen
Behandlung auch Schmerzensgeld oder Verdienstausfall hinzu." Ohne
einer Privathaftpflichtversicherung müsste der Verursacher des
Unfalls diesen Betrag aus eigener Tasche bezahlen. Eine solche
Haftpflichtversicherung ist in der Regel bei der Haushaltversicherung
inkludiert. Entgegen anderslautenden Zeitungsmeldungen weist die
Generali Gruppe darauf hin, dass auch für Kinder bei Schulschikursen
diese Deckung gilt.
Rückfragehinweis:
Generali Gruppe Österreich
Christine Rohrer
Tel. 01/53401-2446
mailto:[email protected]
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