• 06.02.2003, 09:33:33
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Maier: Innenminister Strasser als Datenhändler unterwegs!

Massive Bedenken gegen neue Verordnung des ÖVP-Ministers

Wien (SK) Als "ungeheuerliche Geschäftemacherei" bezeichnete
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier Donnerstag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst die jüngste Verordnung von ÖVP-Innenminister
Strasser. Hinter dem sperrigen Titel "20. Verordnung: Bestimmung der
Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit,
bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt"
verstecken sich für Maier unter anderem datenschutzrechtlich überaus
bedenkliche Bestimmungen. Darüber hinaus kritisierte der
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher vor allem die Tatsache, dass Strasser,
in Zeiten von Sondierungsgesprächen, eine derart brisante Verordnung
ohne Begutachtung und am Datenschutzrat vorbei erlassen habe. Sowohl
gegen den Inhalt als auch gegen die "Nacht- und Nebelaktion" des
Erlasses gebe es schwerste Bedenken, erklärte Maier. ***

Mit dieser Verordnung werde eine neue Organisationseinheit namens
"Support Unit ZMR" geschaffen, die das ZMR zu vermarkten und neue
"Businesspartner" mit Abfrageberechtigungen zu gewinnen hat. "Nach §
16 Absatz 5 Meldegesetz ist der Bundesminister für Inneres
ermächtigt, bestimmten Personen auf Antrag eine Abfrageberechtigung
für Daten aus dem ZMR zu gewähren. Dazu heißt es in einem Text in der
Österreichischen Bürgermeisterzeitung: Im ZMR sind alle in Österreich
gemeldeten Personen erfasst. Es handelt sich dabei um das größte
Verwaltungsregister Österreichs und bietet allen Behörden und
Dienststellen der Gemeinden, des Bundes und der Länder unschätzbare
Hilfe für jeden Bereich der Verwaltung. Für Kunden der Telekom
Austria geht das einfach: Sie füllen das ZMR-Antragsformular - zum
Download auf dataweb.telekom.at verfügbar - aus und senden dieses
samt geforderter Nachweise (z.B. Kopie des Gewerbescheines) an
Telekom Austria. Dies lässt nur den Schluss zu, dass Unternehmen de
facto einen online Zugang zum ZMR bekommen und
Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden. Strasser öffnet
hiermit dem möglichen Missbrauch von persönlichen Daten Tür und Tor",
so Maier.

Im Rahmen der Verordnung wurden auch Leistungskennzahlen und Ziele
definiert. So heißt es da: "Es wird angestrebt, durch
Serviceverbesserungen und begleitende Marketingstrategien die
kostenpflichtigen Abfragen im Laufe des Projektzeitraumes (bis 2005
Anmerkung) ... zu steigern." Seit März 2002 erfolgten in diesem Jahr
ca. 253.950 kostenpflichtige Abfragen, die bis zum Jahr 2005 auf
1.300.000 (pro Abfrage Euro 1 oder Euro 3) gesteigert werden sollen.
Oder in Einnahmen ausgedrückt: 2002 gab es 210.900 Abfragen zu je 3
Euro. Dies ergab eine Summe von 632.700 Euro. Durch
Marketingmaßnahmen für Businesspartner sollen es im Jahre 2005,
1.100.000 kostenpflichtige Abfragen sein, die Einnahmen in der Höhe
von 3.300.000 Euro bringen. "Man muss sich vor Augen halten: Strasser
will durch Marketingstrategien, d.h. durch Werbung, die Abfragen
persönlicher Daten österreichischer StaatsbürgerInnen durch
Unternehmer innerhalb von drei Jahren verfünffachen. Insgesamt stellt
dies einen klaren Widerspruch zum Datenschutzrecht dar, für dessen
Einhaltung Strasser verantwortlich ist."

"Strasser spricht in der Verordnung von 'Businesspartnern', obwohl
das Meldegesetz diesen Begriff nicht kennt. Dabei handelt es sich um
Inkassobüros, Rechtsanwälte, Banken, Versicherungen usw. Obwohl
Strasser nach dem Meldegesetz für die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen zuständig ist, betätigt sich der
Innenminister als Datenhändler und vergisst vollkommen auf den Schutz
von Bürgerrechten", empörte sich Maier. Strasser empfehle sich schon
jetzt als chancenreicher Anwärter auf den "Big Brother Award 2003".
(Schluss) cs/mp

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (++43-1) 53427-275
http://www.spoe.at

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