• 04.02.2003, 13:07:59
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  • OTS0102 OTW0102

Strutz fordert Rechtssicherheit für Objektivierung im Krankenanstaltenbereich

Auch ländliches Schulwesen noch ohne Berufungsmöglichkeit

Klagenfurt (OTS) - Während übergangene Bewerber bei
Objektivierungsverfahren im Landesdienst die Möglichkeit eines
Einspruches und damit Rechtssicherheit genießen, gilt das für den
gesamten Krankenanstaltenbereich und das ländliche Schulwesen noch
nicht. Darauf machte heute der freiheitliche Landesparteiobmann Dr.
Martin Strutz aufmerksam und kündigte einen Antrag der FPÖ auf
Harmonisierung aller Objektivierungsvorgänge im Öffentlichen Bereich
in Kärnten an.

Insbesondere im Gesundheitsbereich haben sich in den vergangenen
Monaten Fälle ereignet, bei denen bestqualifizierte Bewerber
übergangen wurden. Diese hatten jedoch im Gegensatz zu Bewerbern im
allgemeinen Landesdienst keine Möglichkeit auf Einspruch im
Verfahren. Deshalb fordert Strutz, dass der gesamte Bereich der
Stellenbewerbungen und der Objektivierungen im Bereich der
öffentlichen Krankenanstalten, für die LHStv. Peter Ambrozy zuständig
ist, dem Niveau der Objektivierung im Bereich der Verwaltung
angepasst wird. Auch die Personen im Gesundheitsbereich haben ein
Recht, wenn sie sich übergangen fühlen, den Unabhängigen
Verwaltungssenat anzurufen.

Das gleiche gilt für das ländliche Schulwesen, für das ÖVP-Obmann
LR Wurmitzer zuständig ist. Offenbar wollen sowohl SPÖ als auch ÖVP
ihren Einfluss bei Personalentscheidungen nicht vollkommen aus der
Hand geben und enthalten den Bewerbern Einspruchsmöglichkeiten vor.
Die FPÖ will dies durch einen Antrag im Landtag ändern, sagte Strutz
heute.

Rückfragehinweis: FPÖ-Landesgeschäftsstelle
Karfreitstraße 4
9020 Klagenfurt

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | FLK

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