- 31.01.2003, 11:00:38
- /
- OTS0071 OTW0071
ASFINAG: Verwaltungsstrafe für Mautpreller erhöht; Ab morgen nur mehr safrangelbe Vignette gültig
Wien (OTS) - Mit dem 1. Februar 2003 ist die Benutzung der
österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen für KFZ bis 12 t nur
mehr mit der safrangelben Vignette erlaubt. Für Mautpreller wurden
ab 1. Jänner 2003 die Zeiten härter. Fahrzeuglenker, die ohne
Vignette die Autobahnen und Schnellstraßen benutzen, dabei erwischt
werden und nicht sofort die Ersatzmaut bezahlen, werden seit
Jahreswechsel von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe
von EUR 400,-- bis EUR 4000,-- bestraft. Bisher zahlte der
Mautsünder Fahrzeuglenker EUR 220,--. Die Höhe der Ersatzmaut, die
bei Betretung gezahlt werden muss, blieb unverändert ( z.B. Pkw: EUR
120,--). ASFINAG: " Erfahrungsgemäß erwarten wir ab Gültigkeit der
neuen Vignette verstärkte Kontrollen und können allen Autofahrern
nur empfehlen, rechtzeitig die Vignette 2003 zu kleben." ****
Die Vignettenmoral der Verkehrsteilnehmer blieb im abgelaufenen
Vignettenjahr konstant gut. Ca. 98 % der österreichischen
Autobahnenbenützer und ca. 91 % der ausländischen Autobahnbenützer
klebten die Vignette 2002. Gesamt 77.000 Vignettensünder wurden
ertappt. Die so eingenommen Ersatzmautgelder betrugen 2002 ca. EUR
9,2 Mio., die so wie die Vignetteneinnahmen 2002 von ca. EUR 310
Mio. zweckgebunden für den Bau und den Betrieb der Autobahnen und
Schnellstraßen durch die ASFINAG verwendet werden. "Die Erlöse aus
der zeitabhängigen Maut (Vignette) bilden bis zur Einführung der
fahrleistungsabhängigen Maut spätestens ab 1.1.2004 die wichtigste
Einnahmequelle der ASFINAG.
Utl.: Neue Mautordnung seit 1.1.2003
Neben den strengeren Strafen sieht die Mautordnung weitere
Änderungen vor:
- Wird eine Übertretung von Kontrollorganen festgestellt, ohne dass
es zu einer Betretung des Lenkers kommt, etwa weil dieser sich nicht
im Auto befindet, wird am Fahrzeug eine schriftliche Aufforderung
mittels Erlagschein zur Leistung der Ersatzmaut hinterlassen. Der
Lenker hat dann die Möglichkeit binnen zwei Wochen den ausstehenden
Betrag zu überweisen.
- Die Bezahlung der Ersatzmaut berechtigt zur Benutzung des
vignettenpflichtigen Straßennetzes bis 24 Uhr des Folgetages. Bisher
bestand eine Kulanz von 24 Stunden.
- Bei Probe- und Überstellungskennzeichen genügt das bloße Mitführen
einer zeitlich gültigen 2-Montatsvignette. Die Mautordnung ist im
Internet der ASFINAG www.asfinag.at publiziert und wird auf Wunsch
kostenlos versendet.(Ende)
Rückfragehinweis: ASFINAG
Mag. Marc Zimmermann
Unternehmenssprecher
Rotenturmstraße 5 - 9, 1011 Wien
Tel.: +43 1 53134 - 10850
Mobil: 0664/3205960
http://www.asfinag.at
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | ASF






