• 29.01.2003, 10:20:06
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ÖAMTC: Ist man ohne Vignette unterwegs, muss man zur Ersatzmaut aufgefordert werden

Mehr als zwei Vignetten auf der Scheibe sind nicht strafbar

Wien (ÖAMTC-Presse) - "Gerade zu Beginn der Semesterferien wird es
verstärkte Verkehrskontrollen durch die Exekutive geben", weiß Fritz
Tippel aus der Praxis. "Trotzdem kann es nicht im Sinne der Erfinder
sein, dass durch massive Vignettenkontrollen Verkehrsbehinderungen
entstehen oder gar Unfälle passieren", erwartet der
ÖAMTC-Verkehrsjurist ein ausgewogenes Vorgehen der Exekutive. Genaue
Überprüfungen der Aufklebe-Moral führten nach Angaben erboster
Autofahrer in den vergangenen Jahren immer wieder zu Rückstau und
gefährlichen Situationen auf Autobahnen bzw. deren Abfahrten.

Die neue safrangelbe Jahresvignette muss bis spätestens Samstag,
den 1. Februar, kleben. Es sollten nie mehr als zwei Vignetten auf
der Scheibe aufgeklebt sein, damit einerseits die Sicht durch die
Scheibe nicht beeinträchtigt wird und andererseits bei einer
Kontrolle keine Verwirrung entsteht. "Strafbar macht sich nur
derjenige, der keine gültige Vignette, nicht aber der der mehrere
Vignetten auf der Windschutzscheibe aufgeklebt hat.

Mautprellerei ist also nur dann gegeben, wenn man mit einem
Fahrzeug ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Straße
unterwegs ist. Fährt man ohne oder ohne gültige Vignette, kann einem
das teuer zu stehen kommen. Die Mindeststrafe wurde von 220,- Euro
auf 400,- Euro erhöht. Die Höchststrafe wurde von 2200,- Euro auf
4000,- Euro angehoben.

Die Anhebung der Mindeststrafen wird vom ÖAMTC als sachlich
unbegründet kritisiert. "Denn bei Leuten, die zum Beispiel am ersten
Wochenende die Vignette zwar schon gekauft, aber vergessen haben zu
kleben, ist nicht einzusehen, warum eine derart hohe Strafe
ausgesprochen werden muss", erklärt der ÖATMC-Jurist.

Es muss die Aufforderung zur Bezahlung einer Ersatzmaut geben

Wird jemand ohne Vignette erwischt und ist bereit, eine Ersatzmaut
in der Höhe von 120 -, Euro (Pkw) zu zahlen, bleibt straffrei. Die
Ersatzmaut muss an Ort und Stelle in bar oder mit Kreditkarte
beglichen werden. Nach Bezahlung beziehungsweise Hinterlassung eines
Zahlscheins hinter dem Scheibenwischer des Pkw darf das
vignettenpflichtige Straßennetz noch bis 24 Uhr des darauffolgenden
Tages befahren werden.

Positiv beurteilt der ÖAMTC-Jurist, dass ein beanstandeter Lenker
zur Zahlung einer Ersatzmaut, durch die er straffrei bleibt,
ausdrücklich informiert werden muss. "Auch wer nicht persönlich als
Lenker angetroffen wird, weil sein Auto zum Beispiel auf einem
Autobahn-Parkplatz abgestellt ist, hat nun ein Recht auf die
Ersatzmaut. In einem solchen Fall darf der Lenker nicht mehr einfach
angezeigt werden, sondern kann mit Zahlschein die Ersatzmaut binnen
14 Tagen leisten", sagt der Jurist. Tippel sieht damit eine
wesentliche Forderung des ÖAMTC in die Tat umgesetzt. Wer sich
ungerecht behandelt fühlt und juristischen Beistand benötigt, kann
als Mitglied des Clubs den Rechtsdienst des ÖAMTC (in Notfällen rund
um die Uhr) in Anspruch nehmen.

In manchen Fällen rentiert sich die Anschaffung von
Zwei-Monats-Vignetten

Für Familien, in denen mehrere Fahrzeuge benützt werden, kann sich
die Rechnung lohnen, nicht für alle Fahrzeuge eine Jahresvignette
anzuschaffen. Gleiches gilt für all jene, die vorhaben, sich noch
heuer ein neues Auto zu kaufen. Auch in diesem Fall lohnen sich
Überlegungen, ob man für einen Pkw nicht mit Zwei-Monats-Vignetten á
21,80 oder 10-Tages-Vignetten á 7,60 besser fährt als mit einer
Jahresvignette á 72,60.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Sabine Fichtinger; Roland Weber

Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218

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