- 28.01.2003, 09:45:05
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ÖGB: Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich auch für PensionistInnen aus
ÖGB-PensionistInnen helfen beim Weg durch den Papierdschungel
Wien (ÖGB). Viele PensionistInnen verzichten auf den
Jahresausgleich. Sie glauben, der Aufwand lohnt sich nicht. Doch das
ist ein Irrtum. "Auch wir Älteren haben die Möglichkeit, uns im Weg
der Arbeitnehmerveranlagung Geld zurückzuholen", erklärt Werner Thum,
Steuerexperte im Präsidium der ÖGB-PensionistInnen. Unter dem Motto
"Sparen Sie sich Ihre Steuer" beraten die ÖGB-PensionistInnen diese
Woche pensionierte Gewerkschaftsmitglieder beim Ausfüllen der
Steuer-Formulare.++++
Bei den letzten Pensionsanpassungen wurde ein Teil der Teuerung
nur in Form von Einmalzahlungen abgegolten. Das führte in manchen
Fällen dazu, dass die PensionistInnen in eine höhere Steuerstufe
rutschten. Die Folge: Ein Gutteil der Einmalzahlung wurde durch die
Steuer "aufgefressen". Ein Teil dieses Geldes kann mittels
Jahresausgleich - der auch für die PensionistInnen im Amtsdeutsch
Arbeitnehmerveranlagung heißt - wieder zurückgeholt werden. Für diese
freiwillige Veranlagung hat man fünf Jahre Zeit.
"Vor allem für jene, die eine relativ niedrige Monatspension, so
zwischen 727 Euro und 945 Euro brutto haben, rentiert es sich", sagt
Werner Thum. Rechnet man das Guthaben aus den vier Jahren seit 1999,
dem Jahr der Einführung der Einmalzahlung, zusammen, bekommen
BezieherInnen einer Pension von 727 Euro allein aus den
Einmalzahlungen rund 44,49 Euro zurück. Ist man in keine höhere
Steuerstufe gerutscht, gibt es aus der Einmalzahlung nichts retour.
Alle PensionistInnen, die Lohnsteuer zahlen, können auf dem Weg der
Arbeitnehmerveranlagung aber eine Reihe von Aufwendungen geltend
machen.
Das Um und Auf: Rechnungen sammeln
Spitals- und Medikamentenkosten, aber auch die Kosten für eine
Kur, für Brillen oder Hörapparate können - unter Berücksichtigung
eines vom Einkommen abhängigen Selbstbehaltes - steuermindernd
geltend gemacht werden. "Voraussetzung dafür ist, dass man Belege
hat", sagt Thum. Liegt eine Erwerbsminderung von mindestens 25
Prozent vor, kommt gar kein Selbstbehalt zum Tragen und ein
pauschaler Freibetrag steht zu. Auch Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge
zu Pensionistenorganisationen und Kirchenbeiträge können
PensionistInnen in der Arbeitnehmerveranlagung anführen - sofern die
Beitragszahlungen nicht schon im Vorhinein bei der Berechnung der
Steuer berücksichtigt wurden. Werner Thum: "Wir helfen unseren
pensionierten Mitgliedern gern bei der Arbeitnehmerveranlagung. Wir
bieten diese Woche in der ÖGB-Zentrale in Wien persönliche Beratung
an. Darüber hinaus stehen wir jeden Montag Vormittag über unsere
Telefon-Hotline für Fragen zur Verfügung."
Aktion "Sparen Sie sich Ihre Steuer" - Beratungstermine:
- Persönliche Beratung: Diese Woche bis einschließlich 31. Jänner
2003, jeweils von 9 bis 13 Uhr, in der ÖGB-Zentrale, 1010 Wien,
Wipplingerstraße 35, Lehrsaal I.
- Telefonisch: Diese Woche bis einschließlich 31. Jänner, täglich von
9 bis 13.00 Uhr und jeden Montag von 9 bis 11 Uhr. Tel.Nr.: 01/534
44-313.
- In den Bundesländern helfen auch die ÖGB-Landesexekutiven. (mfr)
ÖGB, 28. Jänner 2002
Nr. 043
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martina Fassler-Ristic
Tel. (++43-1) 534 44/480 DW
Fax.: (++43-1) 533 52 93
http://www.oegb.or.at
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