- 22.01.2003, 11:30:57
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Grasser: Einigung rettet das Bankgeheimnis
Wahrscheinliches Weiterbestehen des Koexistenzmodells über 2010 hinaus
Wien (OTS) - Im gestrigen Ecofin konnte eine Lösung für die
Zinsbesteuerung erreicht werden. Der unabhängige Finanzminister
Karl-Heinz Grasser nach der langen Sitzung: "Das Bankgeheimnis bleibt
weiterhin unverändert bestehen", denn solange die Drittstaaten, wie
die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino ihr
Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden nicht aufgeben und
entsprechend dem OECD-Standard aus 2002 auf Anfrage Auskunft
erteilen, nimmt Österreich einen Quellensteuerabzug in derselben Höhe
wie die Drittstaaten vor und kann sein Bankgeheimnis unverändert
fortführen. "Diese Regelung sichert unser Bankgeheimnis in die weite
Zukunft ab. Österreich ist und bleibt damit einer der attraktivsten
Finanzstandorte." meinte Grasser weiter und: "Der bisher festgelegte
Endzeitpunkt 2010 für das Koexistenzmodell und das Ende des
Bankgeheimnisses konnte damit wegverhandelt werden."
Gleichzeitig wird eine gleitende Erhöhung des Quellensteuersatzes
zur Vermeidung von Störungen der Finanzmärkte eingeführt: Vom
1.1.2004 bis Ende 2006 beträgt der Quellensteuersatz für Ausländer
15%, zwischen 2007 und 2009 20%, erst ab 2010 35%. Um eine
Diskriminierung des österreichischen Bankensektors bzw. ein
umständliches Rückerstattungsverfahren zu vermeiden, muss in
Österreich dann gar keine Quellensteuer einbehalten werden, wenn z.B
ein Belgier (derzeit Endbesteuerung 15%) bereit ist, seine
Zinserträge seiner eigenen Steuerbehörde zu melden. In diesem Fall
wird dann in Belgien die 15% Zinssteuer vorgeschrieben.
Der Abschluss der Zinsen-Richtlinie erfolgt nur unter der
Voraussetzung, dass mit allen relevanten Drittstaaten gleichlautende
Vereinbarungen über einen Quellensteuerabzug vereinbart werden und
diese bis März 2003 vorgelegt werden können. Erst danach kommt der
formelle Beschluss über die Zinsen-Richtlinie zustande. Die
abhängigen und assoziierten Gebiete müssen sofort mit 1.1.2004 einen
automatischen Informationsaustausch oder den Quellensteuerabzug
starten.
Abschliessend sagte Grasser: "Wesentlich war mir, dass der
Zusammenhang des Steuerpakets (Zinsen und Verhaltenskodex) gewahrt
bleibt." Der Beschluss über die Zinsen-Richtlinie erfolgt erst, wenn
über die erforderlichen "Rollback"-Maßnahmen, also die gesetzliche
Rückführung der Maßnahmen des schädlichen Steuerwettbewerbs, im
ECOFIN Einigung erzielt worden ist und wenn sich die betroffenen
Mitgliedstaaten verpflichtet haben, bis Ende 2003 die erforderlichen
Maßnahmen umzusetzen.
"In Summe eine für Österreich und Europa kluge und umsichtige
Einigung, die einen wesentlichen Fortschritt in der Sicherstellung
der Besteuerung von Zinserträgen und in der Bekämpfung der
Steuerhinterziehung darstellt", schloß Grasser.
Rückfragehinweis:
Matthias Winkler
Pressesprecher
Tel: +43/1/51433 - 1440
mailto:[email protected]
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