- 22.01.2003, 09:33:28
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Mödlhammer: Weg vom Kompetenzdschungel und Doppelgleisigkeiten zu mehr Bürgernähe durch größere Eigenverantwortung und neue Kernkompetenzzuteilung!
Platzer: Bei voller Ausschöpfung des PPP-Potenzials jährlich EUR 1 Mrd. an Einsparungen möglich!
Wien (OTS) - "Schluss mit dem Kompetenzdschungel in
verschiedensten Verwaltungsbereichen! - hin zu einer Neuregelegung
der Kernkompetenzzuteilung und nicht nur mehr Eigenständigkeit,
sondern auch mehr Eigenverantwortung für die Gemeinden!", fordert
Bgm. Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes
im Rahmen einer Pressekonferenz und Publikations-Projektvorstellung
einer europaweit einzigartigen Kooperation mit der Kommunalkredit
Austria und Partnern am 22. Januar 2003 in Wien.
Die Überschneidungen und Doppelgleisigkeiten erschweren sowohl ein
effizientes Arbeiten als sie auch den Blick auf potenzielle
Einsparungspotenziale trüben: Der Kompetenzschungel wäre durch klare
Regelungen der Verfassungsbestimmungen auf Ebene von Bund, Ländern
und Gemeinden vermeidbar: Die drei Vertreter des Gemeindebundes
werden im Rahmen des Konvents eine effiziente Neuordnung der
Kompetenzen fordern: Die Nähe zum Bürger, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit sollen keine leeren Floskeln, sondern
Leitmotiv des Handelns sein - kleine Verwaltungseinheiten können am
kostengünstigsten wirtschaften. "Alles, was machbar ist zu den
Gemeinden - bei entsprechender Abdeckung der Kosten!", gibt Präsident
Mödlhammer in diesem Zusammenhang die Devise für die Beteiligung am
Österreich-Konvent aus.
Mödlhammer: Alles, was machbar ist, zu den Gemeinden!"
"Weg von eigenen Bundesländergesetzen hin zu einer
österreichumfassenden Lösung!", verlangt Mödlhammer, - es könne nicht
der Weisheit letzter Schluss sein, im Gesundheitsbereich fünf
Verantwortliche zu haben, bei einer Bevölkerungsprognose (von 1,2
Mio. Personen über 60 (ohne Wien) im Jahr 1990) von 1,56 Mio.
über-60-Jährige 2010 mit der Realität nicht mehr entsprechenden
verkrusteten Verfassungsbestimmungen zu arbeiten, während bei
Altersheimen in den Gemeinden über die Sozialhilfe die Kosten
explodieren und neun Sozialhilfegesetze die Hände bei der
Verwaltungsarbeit binden.
Die Einsparungspotenziale sind quer durch alle Verwaltungsebenen
und -bereiche möglich: z.B. kann die effiziente Verwendung des
Pflegegeldes (wo oftmals nicht nachvollziehbar ist, ob das Pflegegeld
in die Säckel der Spitäler, Pflegeheime oder auf die Sparbücher der
Enkerl fließt), durchsichtigere Sockelbeträge bei der
Spitalsfinanzierung, Zusammenführung der Förderung in der
Siedlungswasserwirtschaft, mehr Eigenständigkeit im Kinderbetreuungs-
und Pflichtschulbereich für die Kommunen angeführt werden, wobei sich
Mödlhammer in diesem Kontext klar positioniert: "Die Gemeinden
entziehen sich auch nicht der Verantwortung in sozial heiklen
Bereichen, in denen gespart werden muss!"
Ein Paradebeispiel für Ineffizienz ist der Kompetenzdschungel im
Pflichtschulwesen:
Der Bund ist zuständig für Schulbuchkosten, Bezahlung des
Lehrpersonals; die Einstellung des Lehrpersonals liegt beim Land,
Reinigungspersonal, Betrieb, EDV-Ausstattung und Lehrmittel sind im
Kompetenzbereich der Gemeinde. Zusätzliche finanzielle Problematik
ergibt sich bei den Gemeinden durch die Spezialisierung der
Hauptschulen: Will ein Schüler eine Schwerpunkt-HS in einem anderen
Pflichtschulsprengel besuchen, benötigt er erst die Zustimmung vom
Bürgermeister, da ansonsten die Eltern für die Kosten aufkommen
müssen. "Hier soll Gesamtverantwortung und Politik mit Augenmaß Platz
greifen!", appelliert Mödlhammer sowohl an den Österreich-Konvent als
auch an die künftige Bundesregierung.
Keine Doppelgleisigkeiten und optische Personalverringerungen!
Die Verwaltungsreform zeigt bereits erste optische Erfolge: Sowohl
dem Bund als auch den Ländern gelang es, von 2000 bis 2001 die
Personalkosten reduzieren: Dies geschah vor allem durch
Ausgliederungen, Kompetenzübertragungen an die nächstgeordnete
Gebietskörperschaft. Das Ausgliederungspotenzial mangelt allerdings
den Gemeinden. "Bürgernähe ist mit Kosten verbunden - die
Kompetenzverschiebung zur Gemeinde ist sinnvoll: Allerdings erschwert
sie Personalreduktionen auf kommunaler Ebene und ist ohne
entsprechende Abgeltungen nur Kosmetik!" Dies beweist der Anstieg der
Personalleistungen der Gemeinden an den ordentlichen Einnahmen
(Quelle: Statistik Austria), die (von 1999: 24,88 % auf 2000: 26,42
%) auf 26,12 Prozent anstiegen, während sie beim Bund auf 17,7
Prozent 2001 (1999: 19,657%; 2000: 18,173 %) bzw. den Ländern auf
28,317 Prozent (1999: 29,062 %, 2000: 30,016 %) sanken.
Platzer: Investitionsfähigkeit der Gemeinden erhalten
Ein zentraler Punkt in der Bundesstaatsreform ist für Dr. Reinhard
Platzer, Generaldirektor der Kommunalkredit Austria, der Spezialbank
für Public Finance, die Investitionsfähigkeit der Gemeinden zu
halten. Mehr als 50 % aller öffentlichen Investitionen kommen von den
Gemeinden. Sie sind größter öffentlicher Investor und einer der
wichtigsten Wirtschaftsfaktoren, insbesondere im ländlichen Raum.
Platzers Wunsch: "Diese Rolle darf nicht weiter gefährdet werden. Im
Gegenteil, Gemeinden müssen weiterhin offensiv in Infrastruktur
investieren. Fallen sie als Investor aus, besteht die Gefahr, dass
wir die derzeitige Wachstumschance Zentraleuropa nicht nutzen und
insbesondere die Grenzregionen der Entwicklung nur hinterherhinken
können."
Neues Aufgabenverständnis: Gewährleistung für Daseinsvorsorge
Zur Gegenfinanzierung der Infrastrukturinvestitionen wären laut
Platzer folgende Maßnahmen notwendig: Ein neues Aufgabenverständnis:
Gewährleistung für die Daseinsvorsorge übernehmen. Das heißt erstens,
dass die öffentliche Hand in Zukunft nicht alles selber machen muss:
Aufgaben könnten auch vermehrt von privaten Partnern übernommen
werden. Die öffentliche Hand darf sich aber auch nicht aus der
Verantwortung verabschieden. Zweitens gehören Mittel und Aufgaben
zusammen, drittens muss flexibler Personaleinsatz möglich sein,
viertens ist Aufgeschlossenheit gegenüber innovativen Ansätzen (neue
Finanzierungsmodelle wie Cross Border Lease und strukturierte
Finanzierungen) erforderlich
Task Force zur Forcierung von Public Private Partnership
Ein neues Aufgabenverständnis der öffentlichen Hand sollte laut
Platzer auch Kooperationen zwischen Privat und Staat zunehmend
zulassen. In einer fairen Partnerschaft, mit klarer Aufgaben- und
Risikoverteilung, würden beide profitieren. Daher wäre es auch
wichtig, in der Diskussion endlich weg von den
Schwarz/Weiß-Standpunkten zu kommen. Dazu müsste auch die
Kommunikationspolitik geändert werden. Die Einrichtung einer Task
Force zur Forcierung von Public Private Partnerships, wie es sie
schon u. a. in Portugal, Italien oder Irland gibt, könnte da helfen.
Diese sollte zunächst eine zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
akkordierte Definition jener Leistungen erstellen, die zukünftig in
einer Partnerschaft mit privaten Anbietern erbracht werden können.
Weiters müsste sie Einsparpotenziale quantifizieren, Musterprojekte
begleiten, die Entwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen
unterstützen und vor allem die Öffentlichkeit über die Ziele sowie
über die Chancen und Risken offen und transparent informieren und
damit mithelfen, Widerstand durch Verstand zu ersetzen. Reduktionen
im Personalstand des öffentlichen Dienstes wären - weil verbunden mit
neuen Aufgaben im privaten Bereich - so auch besser kommunizierbar.
Durch PPP jährlich EUR 1 Mrd. möglich
Dass bei einem Ausbau von PPP Projekten für die öffentliche Hand
viel zu holen wäre, daran gibt es laut Platzer keinen Zweifel. Bei
einem vermehrten Einsatz von PPP-Modellen im Krankenhaussektor
könnte, so Platzer, ein jährliches Einsparpotenzial von rund EUR 1
Mrd. realisiert werden. Bei der Umsetzung des Generalverkehrsplans
könnte die vermehrte Einbindung von Privaten zusätzlich rund EUR 150
Mio. bringen. Auch bei den Gemeinden ist Platzer optimistisch. Durch
Ausbau von PPP-Modellen in der Siedlungswasserwirtschaft könnten hier
jährlich EUR 170 Mio. gespart werden.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Gemeindebund,
Mag. Petra S. Schröder,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel.: 01/512 14 80 - 18
Kommunalkredit Austria AG,
Cornelia Schragl-Kellermayer,
Marketing & Kommunikation,
Tel.: 01/31 6 31 - 532
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