- 17.01.2003, 13:18:16
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Photovoltaikanlagen: 15-MW Grenze bereits seit 14. Jänner überschritten
Kein Anspruch mehr für weitere Anlagen
Wien (OTS) - Laut Ökostromgesetz sind die
Ökobilanzgruppenverantwortlichen verpflichtet, elektrische Energie
aus Photovoltaik bis zu einem österreichweiten Gesamtausmaß von 15 MW
abzunehmen. "Die drei Ökobilanzgruppenverantwortlichen haben die
E-Control nun darüber informiert, dass diese Grenze von 15 MW bereits
am 14. Jänner überschritten worden ist. Dieser Wert beinhaltet aber
nicht nur die bereits in Betrieb stehenden Photovoltaikanlagen,
sondern auch die geplanten. Bereits in Betrieb sind nämlich erst
Anlagen mit einer Gesamtkapazität von vier bis fünf MW. Für die
weiteren zehn bis elf MW wurden vor allem in Vorarlberg und Salzburg
in den letzten Monaten über 1.000 Anträge gestellt. Damit wollten
sich diese Bundesländer für ihre Anlagenbetreiber einen maximalen
Anteil an dem Kontingent sichern.", so der Geschäftsführer der
Energie-Control GmbH, DI Walter Boltz.
Alleine am 14. Jänner sind laut Angaben der
Ökobilanzgruppenverantwortlichen Ansuchen über mehrere MW eingelangt.
Derzeit werden die Meldungen von der E-Control auf ihre Richtigkeit
hin überprüft. "Wenn die Zahlen wirklich stimmen, dann bedeutet das,
dass laut Ökostromgesetz für weitere Photovoltaikanlagen kein
Anspruch mehr auf Abnahme zu den vom BMWA verordneten
Einspeisevergütungen durch die Ökobilanzgruppenverantwortlichen
besteht.", erläutert Walter Boltz die Konsequenzen.
Rückfragehinweis:
E-Control
Mag. Bettina Ometzberger
Tel.: 01-24 7 24-202
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