- 17.01.2003, 12:55:32
- /
- OTS0125 OTW0125
Strom fürs Leben
Land kauft Defibrillatoren
St.Pölten (NLK) - Unter dem Motto "Strom für das Leben" kauft das
Land Niederösterreich 45 Defibrillatoren für alle
Bezirkshauptmannschaften und für alle Häuser im Regierungsviertel an.
Die Geräte sollen Menschen helfen, die einen Herzstillstand erlitten
haben. "Rund 1,2 Millionen Menschen besuchen jährlich das
Landhausviertel in St. Pölten und die Bezirkshauptmannschaften. Das
Landhausviertel hat rund 3.000, die Bezirkshauptmannschaften ca.
2.500 Mitarbeiter. Im Sinne der Sicherheit unserer Mitarbeiter und
der Besucher sind die Geräte sinnvoll und notwendig" betonte
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll heute in St. Pölten. Der Landtag habe
bereits im vergangenen Sommer einen Defibrillator angeschafft.
Niederösterreich sei damit das erste Bundesland mit einer solchen
Ausrüstung.
Der plötzlichen Herztod ereilt jährlich mehr als 40.000 Menschen.
15.000 dieser Todesfälle passieren außerhalb von Krankenhäusern, also
auf der Straße, in Supermärkten oder auf Sportplätzen.
Defibrillatoren sind speziell für Laien und Ersthelfer konzipiert,
die selten bis gar nicht mit derartigen Ernstfällen konfrontiert
sind. Die Technologie dieser Geräte wurde in den letzten Jahren
perfektioniert und bringt für viele Menschen Rettung, da sie
innerhalb von zwei bis drei Minuten zur Stelle sein können. Wenn ein
Ersthelfer die Situation erkennt und das Gerät richtig bedient,
steigt die Überlebenswahrscheinlichkeit bei Notfall-Patienten auf bis
zu 80 Prozent.
In jeder Landes-Dienststelle werden zwei Mitarbeiter für die
Bedienung geschult. Die Helfer, die für die Bedienung des
Defibrillator geschult werden, sind haftpflichtversichert. Als
Dankeschön übernimmt das Land die Hälfte der Versicherungsprämie für
die Berufshaftpflichtversicherung, insgesamt 2.000 Euro pro Jahr. Die
45 Geräte kosten einschließlich Einschulung und Wartung 100.000 Euro.
Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12172
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK