• 17.01.2003, 10:07:22
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  • OTS0038 OTW0038

Causa tele.ring: OGH gibt Telekom Austria recht!

Wien (OTS) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht
hat nun eine Entscheidung des Kartellgerichts bestätigt, dass die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom Austria für
Mietleitungen keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
darstellen.

Der Netzbetreiber tele.ring hatte vor einiger Zeit ein
Kartellverfahren angestrengt, um es Telekom Austria zu verwehren, bei
Zahlungsrückständen künftig keine Mietleitungen mehr zur Verfügung zu
stellen.

Für den Obersten Gerichtshof war die Zahlungsverweigerung von
tele.ring logisch nicht nachvollziehbar und mutwillig.

Rückfragehinweis:
Telekom Austria AG
Unternehmenskommunikation
Mag. Sigrid Bachinger
Tel: 059 059 1 11011
Fax: 059 059 1 11090
mailto:[email protected]

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