• 16.01.2003, 10:40:37
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Laska/Brauner: Pass- und Fundservice ab 1.2. bei Stadt Wien (3)

Fundservice bei der Stadt - Fundboxen und Fundservicestellen der MBAs - zentrales Fundservice Bastiengasse

Wien (OTS) - Eine ebenfalls neue Aufgabe übernimmt die Stadt Wien
auch mit der Übernahme des Fundservice ab 1. Februar - und auch hier
liegt die Zuständigkeit vor allem bei den Magistratischen
Bezirksämtern. Bei rund 41.000 Fundgegenständen pro Jahr kommt also
auch hier auf die MitarbeiterInnen der Stadt Wien ein großes
Aufgabengebiet hinzu.

Die Magistratischen Bezirksämter sollen insbesondere
Fundgegenstände entgegennehmen, Verlust- bzw. Fundanzeigen aufnehmen,
Fundgegenstände eine gewisse Zeit aufbewahren sowie an Verlustträger
ausfolgen und - soweit möglich - Verlustträger ausforschen.
Zusätzlich gibt es das Zentrale Fundservice, das dem Magistratischen
Bezirksamt für den 18. Bezirk zugeordnet und räumlich im
Charlotte-Bühler- Heim in der Bastiengasse 36-38 angesiedelt ist. Das
Zentrale Fundamt soll im Wesentlichen Ausforschungen durchführen, die
einen höheren Aufwand verursachen, sowie Fundgegenstände, die nicht
von den Magistratischen Bezirksämtern ausgefolgt wurden, sowie
allfällige Erlöse von rasch verderblichen Funden den Verlustträgern
aushändigen.

Konkret bedeutet dies für die BürgerInnen Folgendes:

o Alltagsfunde kommen in die Fundboxen, die vor jedem
Magistratischen Bezirksamt aufgestellt sind. Die kleinen Funde
wie Regenschirme, Kleidungsstücke und andere Alltagsgegenstände
können dort rund um die Uhr abgegeben werden. Diese
Fundcontainer werden zweimal die Woche entleert.
o Bei wertvollen Funden (wie Bargeld, Schmuck, Geldbörsen oder
teure Kugelschreiber) ist es besser, diese persönlich zu einer
Fundservicestelle in den MBAs zu bringen.
o Findet jemand ein Tier, dann bitte die Information an die
Tierschutz- Helpline unter der Nummer 4000-8060 weitergeben. Die
MitarbeiterInnen der Tierschutz-Helpline sind rund um die Uhr
erreichbar. Der Transport des Tieres ins Tierschutzhaus
Vösendorf wird von der Wiener Tierrettung kostenlos
durchgeführt.
o Einige Funde bzw. Verluste sollte man weiterhin bei der Polizei
melden: Etwa Kennzeichen, Führerschein und Waffenpass. Alle
Bezirksämter leiten aber "falsch" abgegebene Funde an die
Polizei weiter.

Öffnungszeiten:

In den MBAs werden die KundInnendienstzeiten analog jener für
das Meldeservice gestaltet: Die Öffnungszeiten sind somit Montag bis
Freitag von 8.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 - 17.30 Uhr.

In den beiden "Front Offices" MBA 15 und MBA 16 sind die
KundInnendienstzeiten Montag bis Mittwoch 8.00 - 16.30 Uhr,
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr und Freitag 8.00 - 15.30.

Bundesweite Lösung: http://www.fundamt.gv.at/

Durch die Initiative des Österreichischen Städtebundes mit
Unterstützung durch Wien und Salzburg ist ein Prototyp eines
österreichweiten Fundinformationssystems entwickelt worden. Das
Bundesrechenzentrum mit seiner Tochtergesellschaft
Bundesrechenzentrum IT-Solutions Ges.m.b.H. (BIT-S) hat dies
aufgegriffen und bietet unter www.fundamt.gv.at diese Dienstleistung
an.

Dies hat für die Gemeinden mehrere Vorteile: Rasches Erfassen
von Funden, Sofortige Freigabe der Fundinformation, Vermeidung von
unnötigem Verwaltungsaufwand, geringer Zeitaufwand, geringe Kosten,
einfache Zuordnung von Funden in Kategorien, Wegfall von
Mehrfachregistrierungen, keine Investition in zusätzliche Hard- und
Software.

Auch für die BürgerInnen ergeben sich zahlreiche Vorteile:
Sofortige Verfügbarkeit der Fundinformation, umfassende
Recherchemöglichkeit, ortsunabhängige Suche via Internet, Vermeidung
erfolgloser Telefonate und Amtswege, Suchmöglichkeit nach
verschiedenen Kriterien, Online-Vormerkung von Verlusten, rasches
Auffinden von verlorenem Eigentum, schnellere Rückgabe.

Flankierend zur Internetplattform gibt es auch die für den
Anrufer kostenpflichtige Rufnummer 0900 600 200, unter der man alle
Informationen der an fundamt.gv.at angeschlossenen Gemeinden
österreichweit erhält.

o Möglichkeit der automatischen Rückrufmöglichkeit:

Das bedeutet, dass die Funde erstmals elektronisch erfasst
werden, was auch den Papierakt der Fundämter extrem reduziert und zu
einer effizienteren Handhabung beitragen soll. Denn erstmals wird
anrufenden Verlustträgern die Möglichkeit gegeben, ihren Verlust im
System vormerken zu lassen und zurückgerufen zu werden.

Durch dieses umfassende Service gemeinsam mit privaten Anbietern
soll die Rückgabezeit deutlich reduziert werden, die Rückgabequote
erhöht werden, der Amtsweg vereinfacht oder gar ersetzt werden.

o Finderlohn und Eigentumserwerb

Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch, den der
Finder gegenüber dem Verlustträger geltend machen kann. Die
Fundservicestellen wirken dabei nur insoweit mit, indem sie auf
Wunsch dem Finder den Namen des Verlustträgers bekannt geben. Bei
verlorenen Sachen (das sind Gegenstände, die z.B. auf der Strasse,
auf einem Spielplatz. in Verlust geraten sind) beträgt der Finderlohn
zehn Prozent des Wertes des Fundgegenstandes, bei vergessenen Sachen
(das sind Gegenstände, die z.B. in einem Verkehrsmittel, einem
Restaurant, Theater liegen geblieben sind) fünf Prozent des
Sachwertes. Wird eine Fundsache nicht innerhalb eines Jahres von dem
Verlustträger beansprucht, so erwirbt der Finder das Eigentum an dem
Fundgegenstand. Er kann aber auch darauf verzichten.

Antworten auf Fragen rund ums Suchen und Finden und
Informationen zu Fundstücken in ganz Wien erhalten Sie bei der
Fundservice-Auskunft 4000-8091 (Montag bis Mittwoch, Freitag von
8.00-15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00-17.30 Uhr). Weitere Informationen
zum Fundservice erhalten Sie im Internet unter
http://www.wien.at/mba/fundservice/ .

Aber auch die MitarbeiterInnen unter der Hotline 01-277 55 99
stehen für Fund- und Passauskünfte zur Verfügung. (Schluss) sl

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Mag. Stefan Leeb
Tel.: 4000/81 853, Handy: 0664/22 09 132
mailto:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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