- 15.01.2003, 13:51:15
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FISCHER: OPPOSITION SOLL RECHT AUF UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ERHALTEN Strenges Zeitreglement für Konvent zur Staatsreform
Wien (PK) - Der Zweite Präsident des Nationalrats Heinz Fischer
sprach sich heute in einer Pressekonferenz dafür aus, das Recht
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu einem
parlamentarischen Minderheitsrecht zu machen. Wie viele
Abgeordnetenstimmen für einen Untersuchungsausschuss benötigt
werden sollen, ließ Fischer offen, es muss seiner Meinung nach
aber eine Mechanik geschaffen werden, der es der Opposition
jedenfalls erlaubt, dieses Instrument zu nutzen, auch wenn sie
über weniger als ein Drittel oder gar ein Viertel der Stimmen im
Nationalrat verfügt. Es wäre nicht im Sinne der Idee, wenn das
Instrument gerade bei Zustandekommen einer großen Koalition nicht
genutzt werden kann, sagte Fischer, schließlich wäre in einem
solchen Fall das Kontrollbedürfnis besonders hoch.
Skeptikern dieser Idee hielt Fischer entgegen, dass bisher jede
Ausdehnung der Kontrollrechte im Nationalrat zunächst umstritten
gewesen sei, alle Instrumente haben sich seiner Ansicht nach aber
bewährt. Man solle sich nicht zu Tode fürchten vor Kontrolle,
bekräftigte er. Fischer räumte allerdings ein, dass es
"selbstverständlich" gewisse Einschränkungen geben müsse,
"quantitative und vielleicht auch inhaltliche", damit das Recht
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht missbraucht
werden könne.
Detaillierte Vorschläge hat der Zweite Nationalratspräsident zur
Frage der Einsetzung eines Konvents zur Staatsreform. Seiner
Meinung nach soll sich ein Team von Persönlichkeiten "mit
Sachkenntnis, Ernsthaftigkeit und Engagement" an die Arbeit
machen und Vorschläge "auf dem komplexen Gebiet der
Staatsordnung" erarbeiten.
Das Gremium solle nicht zu schwerfällig sein, skizzierte Fischer,
neben Vertretern der Regierung und aller im Parlament vertretenen
"politischen Familien", will er aber jedenfalls Vertreter der
Wissenschaft, der Sozialpartner, der Länder, der Städte und
Gemeinden und der Höchstgerichte sowie einzelne Persönlichkeiten
im Konvent sehen. Strukturell betrachtet braucht der Konvent
seiner Auffassung nach neben einem Vorsitzenden und dem Plenum
auch "etwas wie ein Präsidium" sowie ein qualifiziertes Büro.
Als Themen, mit denen sich der Konvent beschäftigen soll, nannte
Fischer folgende Punkte: Was sind Staatsaufgaben,
Kompetenzverteilung, Institutionenreform, Kürzung der
Instanzenzüge, Zusammenführen von Einnahmen- und
Ausgabenverantwortung, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Bekämpfung der
Verfassungszersplitterung, ein zeitgemäßes Legalitätsprinzip
sowie ein Nachdenken über ein Wiederverlautbarungsprogramm für
die Verfassung. In einem strengen Zeitreglement soll der Konvent
dazu, geht es nach den Vorstellungen Fischers, bis November 2004
Vorschläge unterbreiten, die dann im verbliebenen Rest der
Legislaturperiode umgesetzt werden könnten.
Auf die Frage, ob es über die Ergebnisse des Konvents eine
Volksabstimmung geben werde, meinte Fischer, es sei keineswegs
gesagt, dass es zu einer Gesamtänderung der Verfassung kommen
wird. Er selbst möchte jedenfalls weder etwas am
Demokratieprinzip und am rechtsstaatlichen Prinzip noch am
bundesstaatlichen Prinzip ändern, also beispielsweise die
Bundesländer abschaffen. Gänzlich ausschließen wollte Fischer die
Abhaltung einer Volksabstimmung jedoch nicht. (Schluss)
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