• 09.01.2003, 15:36:09
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  • OTS0129 OTW0129

BAWAG/P.S.K will gesetzwidrige Klauseln weiter verwenden

Einen neuerlichen Erfolg konnte Konsumentenschutzminister Dr.
Böhmdorfer gegen Österreichs Großbanken einfahren: die Erste Bank,
die Volksbanken AG und die Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien gaben
rechtzeitig ihre Erklärung hinsichtlich der Unterlassung der
Verwendung gesetzwidriger Klauseln in den ABB 2000 ab. Die
BAWAG/P.S.K hingegen blieb säumig und wurde ungesäumt geklagt.

Zur Erinnerung:

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte mit Erkenntnis von 19.11.02 nach
einer - von Justizminister Böhmdorfer beauftragten - Verbandsklage
des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Bank Austria
Creditanstalt 12 Klauseln aus den Allgemeinen Bankbedingungen (ABB
2000) für gesetzwidrig erklärt und die Bank zur Unterlassung der
weiteren Verwendung der Klauseln verurteilt.
Nach dieser erfreulichen Grundsatzentscheidung verlangte
Justizminister Böhmdorfer von den oben genannten Banken, dass diese
ebenfalls die Verwendung der gesetzwidrigen Klauseln unterlassen
sollen, da die ABB 2000 von allen Banken weitgehend einheitlich
verwendet werden. Diese Erklärungen wurden nunmehr von 3 Banken
abgegeben. Einzig die BAWAG/P.S.K hat bedauerlicherweise von einer
Unterlassungserklärung abgesehen. Deshalb hat BM Böhmdorfer umgehend
veranlasst, dass die Klage gegen die BAWAG beim HG Wien noch am
9.1.2003 eingebracht wurde.

Im einzelnen betrifft das va. folgende Punkte:

1. Regelungen in den Geschäftsbedingungen von Banken müssen für einen
Durchschnittskunden klar und verständlich sein (sog.
"Transparenzgebot").

2. Bei laufenden Kontoverträgen mit Verbrauchern kann die Bank die
Preise für die Kontoführung und die Dienstleistungen im
Zahlungsverkehr nur unter den im Konsumentenschutzgesetz angeführten
Voraussetzungen abändern. Die von den österreichischen Banken in den
letzten Jahren wiederholt durchgeführten massiven Preiserhöhungen
haben somit bei laufenden Kontoverträgen keine gültige rechtliche
Grundlage.

3. Die Übermittlung, Speicherung und Weitergabe der Kundendaten ist
nach dem Bankwesengesetz nur mit einer ausdrücklichen und
schriftlichen Zustimmung des Kunden erlaubt.

"Ich gehe davon aus", meinte Dr. Böhmdorfer nach diesem Erfolg, "dass
jetzt rasch für die gesamte Kreditwirtschaft neue, gesetzeskonforme
Klauseln ausgearbeitet werden. Ein wirklicher Fortschritt wäre es,
wenn diese Klauseln auch noch kundenfreundlich wären und die Banken
eine Schlichtungsstelle zur rückwirkenden Geltendmachung der
Zinsenrückforderungsansprüche einrichten", gibt der
Konsumentenschutzminister abschließend die Hoffnung nicht auf.
bxt

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz
MMag. Christina M. Cerne
Pressesprecherin des Justizministers
Tel.: (++43-1) 52 1 52 - 2173
http://www.bmj.gv.at

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