• 06.01.2003, 09:53:00
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GIS Gebühren Info Service GmbH zeigt Herz und Engagement

145.000 Euro Spendengeld von ORF-Gebührenzahlern lindert Schicksalsschläge

Wien (OTS) - Auch Unternehmen, die sich tagein, tagaus mit
trockenen Zahlen und Daten der Geldeinhebung befassen, besitzen Herz
und Engagement. Das hat das Gebühren Info Service (GIS) mit seiner
Aktion zu Gunsten von "Licht ins Dunkel bewiesen: Mit rund 145.000
Euro (mehr als zwei Millionen Schilling) Spenden trägt es im 30. Jahr
von "Licht ins Dunkel" wesentlich dazu bei, Not leidenden Menschen in
Österreich, besonders Kindern, zu helfen.
Im Rahmen einer "Beilagen-Aktion" wurde im Oktober des Vorjahres der
Rundfunkgebühren-Rechnung an alle Barzahlungskunden ein
Spenden-Erlagschein beigelegt. Mehr als 8.200 Spender nützten diese
Möglichkeit.

Alle Spendengelder erhält der Verein "Licht ins Dunkel", der völlig
selbstständig über Unterstützung einzelner Projekte und über die
Vergabe der Mittel entscheidet. Er unterliegt strengsten Kontrollen.
Ihm gehören die Lebenshilfe Österreich, die Österreichische
Gesellschaft "Rettet das Kind", die Gesellschaft Österreichischer
Kinderdörfer, die Österreichischen Kinderfreunde, das Österreichische
Komitee für UNICEF, die Diakonie Österreich sowie Caritas Österreich
an.
Rund 100 Vereine der Arge Rehabilitation erhalten Unterstützung für
Behindertenarbeit. Der Soforthilfefond unterstützt jährlich rasch und
unbürokratisch etwa 4.500 Menschen, die unverschuldet in Not geraten
sind vor allem dann, wenn die öffentlichen Stellen und Behörden nicht
genug Hilfe geben können. Durch die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit
den Gemeinde- und Jugendämtern gelingt es uns, rasch und effizient zu
helfen.

Im letzten Aktionsjahr, das mit Ende März 2002 abgeschlossen wurde,
konnte 2.945 Familien - damit insgesamt 8.605 Kindern - rasch und
erfolgreich Unterstützung gegeben werden. Darunter ist ein Wiener,
der mit seinen einjährigen Drillingen alleine lebt. Voll berufstätig,
musste er sein Leben völlig umgestalten. Den Alltag mit
Berufstätigkeit und Versorgung der Kinder meistert er bemerkenswert,
die finanzielle Situation ist jedoch sehr angespannt, da er alles
dreifach einkaufen muss.
Im Burgenland verunglückte wenige Tage vor Weihnachten Herr P. im
Alter von 42 Jahren bei einem Verkehrsunfall tödlich. Er hinterlässt
seine Frau und drei minderjährige Kinder.
In Oberösterreich hatten Frau H. und ihre Tochter im Juli einen
schweren Verkehrsunfall. Die zweijährige Tochter ist seit diesem
Unfall ab dem ersten Halswirbel gelähmt und wird künstlich beatmet.
Nach drei Monaten Intensivstation und zwei Monaten Rehabilitation
wird das Mädchen zu Hause betreut. Nun muss ein behindertengerechter
Pkw angeschafft und das Wohnhaus adaptiert werden.

In Niederösterreich bemüht sich Familie K., ihrer 17-jährigen Tochter
eine Ausbildung zu verschaffen, die es ihr ermöglicht, einmal
selbstständig zu arbeiten. Das Mädchen ist von Geburt an blind und
besucht eine Handelsschule im Bundesblindeninstitut. Um zu Hause
lernen zu können, wurde dringend eine blindengerechte
Computerausrüstung benötigt.
In Salzburg konnte für den schwerstbehinderten zwölfjährigen Sohn der
Familie B. ein Treppenkuli für die Schule finanziert werden.
In Kärnten hat sich der Sohn von Familie A. durch einen Sprung in
einen Teich den Halswirbel gebrochen. Er ist seither
querschnittgelähmt. Trotzdem besucht er das Gymnasium. Doch wegen
seiner schweren Behinderung benötigt er für die Schule unbedingt ein
Notebook. Da die Kosten für den behindertengerechten Umbau des Hauses
die Familie sehr belastet haben und Herr A. Alleinverdiener ist,
wurde eine Zuzahlung zum Notebook geleistet.

In Tirol verlor Familie F. durch einen Brand das landwirtschaftliche
Gebäude. Das Wohnhaus wurde auch in Mitleidenschaft gezogen. Ein
halbes Jahr später erkrankte Herr F. an Krebs. Die Landwirtschaft
wurde wieder aufgebaut, wodurch sich die Familie stark verschuldete.
Der Vater, Herr F., ist nun verstorben und Frau F. steht mittellos
mit ihren drei minderjährigen Kindern da.
Herr D. aus Vorarlberg wurde in der Schweiz bei einem Motorradunfall
lebensgefährlich verletzt. Er musste sofort in der Schweiz behandelt
werden. Die Hubschrauberkosten und die Spitalskosten werden von der
Krankenkasse nicht übernommen. Die Familie ist durch diese Kosten in
eine finanzielle Notlage geraten. Erschwerend kommt noch hinzu, dass
Herr D. seinen zuletzt praktizierten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Beide Söhne von Familie A. aus der Steiermark leiden an einer
schweren Muskelerkrankung und sind schwerstbehindert. Sie müssen
gefüttert, gewickelt, gewaschen und getragen werden. Auf Grund der
Behinderung beider Kinder musste ein großer Pkw angeschafft werden.
Für die Anschaffung hat der Soforthilfefonds von "Licht ins Dunkel"
eine Zuzahlung geleistet.

Weitere Fälle, in denen geholfen wurde, sowie Informationen zum
Rechenschaftsbericht und den Kontrollmaßnahmen unter
http://lichtinsdunkel.orf.at.

Rückfragehinweis: ORF-"Licht ins Dunkel"
Christine Kaiser
(01) 878 78 - DW 12422
0664/627 80 70
http://lichtinsdunkel.orf.at

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