- 03.01.2003, 13:02:00
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Knafl: Seniorenbund lehnt Eingriffe in bestehende Pensionen entschieden ab!
Klare Gegenreaktion zu Äußerungen von SP-Chef Gusenbauer: Höhere Pensionsbezieher leisten bereits seit 2001 einen beträchtlichen "Solidarbeitrag"!
Wien (OTS) - Entschieden gegen den Vorschlag von SPÖ-Vorsitzenden
Gusenbauer, im Rahmen einer "Pensionsreform" in bestehende Pensionen
einzugreifen, wendet sich der Bundesobmann des Österreichischen
Seniorenbundes, LH-Stv. a.D. Stefan Knafl: "Ein Eingriff in
bestehende Pensionen wird vom Österreichischen Seniorenbund
abgelehnt!"
Es ist festzustellen, dass mit der Pensionsreform des Jahres 2000
die Bestimmungen über die Pensionsanpassung dahingehend geändert
wurden, daß seit 1.1.2001 die Pensionen auch dann, wenn der
Pensionsanpassungsfaktor unter der Inflationsrate liegt, nur im
Ausmaß des von der Kommission festgestellten Anpassungsfaktors erhöht
werden. Die Differenz zwischen Anpassungsfaktor und der höheren
Inflationsrate kann seither nur mehr durch eine Einmalzahlung
abgegolten werden. Seit dem Jahre 2001 ist der Anpassungsfaktor
niedriger als die Inflationsrate. Bei der Gewährung der Einmalzahlung
haben Pensionsbezieher, die eine höhere Pension haben, keinen vollen
oder überhaupt keinen Wertausgleich erhalten. Diese Regelung bedeutet
also, dass die Bezieher höherer Pensionen nicht nur eine Kürzung der
Bemessungsgrundlage um 4 % in Kauf genommen haben, sondern auch
keinen Wertausgleich erhalten haben. Knafl dazu unmißverständlich:
"Pensionisten mit höherem Einkommen zahlen daher bereits seit 2001
einen beträchtlichen Solidarbeitrag."
Das Hauptproblem aus der Sicht des Österreichischen Seniorenbundes
besteht darin, dass durch den sogenannten Struktureffekt die
Neu-Pensionen jährlich um ca. 1,5 % steigen. Im Jahre 2000 waren die
Neu-Pensionen durchschnittlich um 17 % höher als die
durchschnittlichen Pensionen im Pensionsstock und um 31 % höher als
die durchschnittlichen Pensionen der Pensionsabgänger.
Die Sicherstellung des Umlageverfahrens im österreichischen
Pensionssystems ist nur dadurch zu erreichen, dass die Erwerbsquote
der 55- bis 64-Jährigen erhöht und das durchschnittliche
Pensionsantrittsalter an das gesetzliche Pensionsantrittsalter
herangeführt wird. Solidarität wurde bisher den in Pension
befindlichen mit höheren Pensionen schon abverlangt. Bevor man
weitere Belastungen der Pensionisten ins Auge fasst, sind zuerst die
von allen Experten vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund
Heinz K. Becker
Mobil 0699-111 777 16
(in Vertretung von:
Mag. Michael Schleifer
Tel.: 40126/154)
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