- 02.01.2003, 10:29:57
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ARBÖ: Wer für Glatteis-Unfälle zahlen muss
Kaum Kaskoschutz für leichtsinnige Fahrer
Wien (OTS) - Nach Dutzenden Unfällen durch Glatteis stellt sich
für viele Autofahrer die Frage, wer für die Folgen von
Glatteis-Unfällen aufkommt. Prinzipiell ist zwischen Kasko- und
Haftpflichtversicherung zu unterscheiden, stellt der ARBÖ fest.
Die Haftpflichtversicherung bei Glatteis ist auch juristisch
gesehen eine ziemlich glatte Sache: Sie wird immer einspringen, um
den Schaden des Unfallgegners zu bezahlen. Für Schäden am eigenen
Fahrzeug müssen Kfz-Haftpflichtversicherte auch bei Glatteis-Unfällen
selbst aufkommen.
Komplizierter wird's bei der Kaskoversicherung, die normalerweise
Schäden an beiden Unfallautos deckt. Sie zahlt bei Glatteis nur, wenn
dem Versicherten keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Eine grobe Fahrlässigkeit könnte zu hohe Geschwindigkeit oder auch
das Fahren mit Sommerreifen bei eisglatten Straßen sein.
Ausschlaggebend ist die Expertise der Sachverständigen, die derartige
Unfälle ganz genau unter die Lupe nehmen können. Wäre der Unfall ohne
Sommerreifen nachweislich nicht passiert, zahlt die Versicherung den
Schaden nicht.
Die durch Glatteis verunglückten Autofahrer können sich jedenfalls
nicht darauf verlassen, dass die Straßenverwaltung, haftet. Die
Straßenverwaltung ist zwar für das Räumen und Inordnunghalten der
Straßen verantwortlich, es kann ihr aber nicht zugemutet werden, bei
anhaltendem Schneefall oder Eisregen permanent zu streuen. Die
Rechtssprechnung bei dieser sogenannten Wegehalterhaftung ist aber
sehr kompliziert - erfolgreiche Einzeldurchbrüche sind nicht
auszuschließen.
Fahrtipps bei Glatteis
Gerät das Fahrzeug auf eisglatter Fahrbahn ins Schleudern, sollten
folgende Regeln beachtet werden:
* Ruhe bewahren. In jene Richtung lenken, in die das Heck ausbricht.
Tritt das Schleudern beim Bremsen auf, sofort Bremse lösen. Während
des Korrekturvorganges auf keinen Fall bremsen.
* Beim mechanischen Getriebe in kritischen Situationen die Kupplung
treten, dadurch haben auch die angetriebenen Räder vollen Griff.
* Sollte das Fahrzeug über kein ABS (Antiblockiersystem) verfügen, so
ist die altbekannte "Stotterbremse" noch immer am wirkungsvollsten.
* Unnötige Überholmanöver und ruckartige Lenkbewegungen unbedingt
vermeiden.
* Mit niedriger Drehzahl fahren.
* In Kurven möglichst nicht beschleunigen oder bremsen.
Siehe auch die ARBÖ-OGS-Grafiken "Allgemeine Fahrtipps für
wintertpyische Wettersituationen / Glatteis" (OGS001 vom 15.12.2002).
Sie finden diese Grafiken im AOM/Original Grafik Service, sowie im
OTS Grafikarchiv unter http://grafik.ots.at
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Lydia Ninz
Tel.: ++43-1-891 21 / 280
mailto:[email protected]
Internet: http://www.arboe.at
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