ARBÖ: Wer für Glatteis-Unfälle zahlen muss
Kaum Kaskoschutz für leichtsinnige Fahrer
Wien (OTS) - Nach Dutzenden Unfällen durch Glatteis stellt sich für viele Autofahrer die Frage, wer für die Folgen von Glatteis-Unfällen aufkommt. Prinzipiell ist zwischen Kasko- und Haftpflichtversicherung zu unterscheiden, stellt der ARBÖ fest.
Die Haftpflichtversicherung bei Glatteis ist auch juristisch gesehen eine ziemlich glatte Sache: Sie wird immer einspringen, um den Schaden des Unfallgegners zu bezahlen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Kfz-Haftpflichtversicherte auch bei Glatteis-Unfällen selbst aufkommen.
Komplizierter wird's bei der Kaskoversicherung, die normalerweise Schäden an beiden Unfallautos deckt. Sie zahlt bei Glatteis nur, wenn dem Versicherten keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Eine grobe Fahrlässigkeit könnte zu hohe Geschwindigkeit oder auch das Fahren mit Sommerreifen bei eisglatten Straßen sein. Ausschlaggebend ist die Expertise der Sachverständigen, die derartige Unfälle ganz genau unter die Lupe nehmen können. Wäre der Unfall ohne Sommerreifen nachweislich nicht passiert, zahlt die Versicherung den Schaden nicht.
Die durch Glatteis verunglückten Autofahrer können sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass die Straßenverwaltung, haftet. Die Straßenverwaltung ist zwar für das Räumen und Inordnunghalten der Straßen verantwortlich, es kann ihr aber nicht zugemutet werden, bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen permanent zu streuen. Die Rechtssprechnung bei dieser sogenannten Wegehalterhaftung ist aber sehr kompliziert - erfolgreiche Einzeldurchbrüche sind nicht auszuschließen.
Fahrtipps bei Glatteis
Gerät das Fahrzeug auf eisglatter Fahrbahn ins Schleudern, sollten folgende Regeln beachtet werden:
* Ruhe bewahren. In jene Richtung lenken, in die das Heck ausbricht. Tritt das Schleudern beim Bremsen auf, sofort Bremse lösen. Während des Korrekturvorganges auf keinen Fall bremsen.
* Beim mechanischen Getriebe in kritischen Situationen die Kupplung treten, dadurch haben auch die angetriebenen Räder vollen Griff.
* Sollte das Fahrzeug über kein ABS (Antiblockiersystem) verfügen, so ist die altbekannte "Stotterbremse" noch immer am wirkungsvollsten.
* Unnötige Überholmanöver und ruckartige Lenkbewegungen unbedingt vermeiden.
* Mit niedriger Drehzahl fahren.
* In Kurven möglichst nicht beschleunigen oder bremsen.
Siehe auch die ARBÖ-OGS-Grafiken "Allgemeine Fahrtipps für wintertpyische Wettersituationen / Glatteis" (OGS001 vom 15.12.2002). Sie finden diese Grafiken im AOM/Original Grafik Service, sowie im OTS Grafikarchiv unter http://grafik.ots.at
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