• 27.12.2002, 16:59:53
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  • OTS0109 OTW0109

Neuordnung des abgabenbehördlichen Rechtsmittelwesens

Wien (OTS) - Mit 1.1.2003 wird das Berufungsverfahren in
Abgabensachen des Bundes neu geregelt. Primäres Ziel der Reform ist
eine Verbesserung des Rechtsschutzes des Bürgers (Steuerzahlers) und
eine Angleichung an europarechtliche Normen.

Anstelle der bisherigen Rechtsmittelabteilungen in den einzelnen
Finanzlandesdirektionen entscheidet nunmehr der 'Unabhängige
Finanzsenat' als weisungsfreie Behörde mit sieben Außenstellen und
rund 240 Mitgliedern.

Der unabhängige Finanzsenat umfasst die Geschäftsbereiche Steuern
und Beihilfen (Finanzämter), Zoll (Zollämter) und Finanzstrafrecht
(Finanzämter und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz).
Für jeden Geschäftsbereich werden Senate in erforderlicher Zahl
gebildet. Der Sitz des unabhängigen Finanzsenates befindet sich in
Wien. Außenstellen bestehen in Feldkirch, Graz, Innsbruck,
Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien.

Ab dem 1.1.2003 eingebrachte Berufungen (wie auch bereits
anhängige Berufungen) werden grundsätzlich von einem unabhängigen und
weisungsfreien Referenten entschieden. Über Antrag kann die
Entscheidung auch in einem Senat oder nach einer mündlichen
Verhandlung erfolgen.

Weitere Informationen erteilen die jeweiligen Außenstellen unter
folgender Hotline:

Wien: 0502 5031
Salzburg: 0502 5035
Linz: 0502 5034
Klagenfurt: 0502 5039
Graz: 0502 5038
Innsbruck: 0502 5036
Feldkirch: 0502 5037

Rückfragehinweis:
Präsidium des Unabhängigen Finanzsenates
Präs.Dr.Daniela Moser
Tel.Nr.0664/1524044

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF

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