• 27.12.2002, 09:30:46
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  • OTS0021 OTW0021

Städtebund zu Verwaltungsreform - Fundwesen

"Städte retten völlig verkorkste Angelegenheit durch Internet-Lösung"

Wien (OTS) - Völlig verkorkst ist die Angelegenheit um das
Fundwesen, das der Bund den Städten gegen deren Rat überträgt und zu
einer Fülle komplizierter Verwaltungsabläufe führt und damit zu
Kostenerhöhungen und nicht zu Einsparungen beiträgt. Die Städte
bemühen sich, durch den Aufbau einer Internet basierenden Lösung eine
dennoch möglichst bürgerfreundliche Regelung zu finden, berichtet der
Österreichische Städtebund.

Fundwesen - grundlegend verkorkste Angelegenheit

Im Rahmen der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wurde im
Sommer 2002 den Bürgermeistern der Städte mit Bundespolizeibehörden
per 1. Februar 2003 das Fundwesen übertragen. Für die Städte mit
Bundespolizeibehörden ist diese Aufgabe völlig neu, für die übrigen
Gemeinden bedeutet dies eine Aufgabenverschiebung geringeren Umfangs
von der Gendarmerie zur Gemeinde. Die Städte haben sich gegen die
Neuregelung aus folgenden Gründen massiv ausgesprochen:

o Es handelt sich um eine Verschiebung von Aufgaben vom Bund zu
den Städten, wofür letztere keinerlei Abgeltung erhalten.
Immerhin handelt es sich um einen Betrag von - geschätzt -
einigen Millionen Euro pro Jahr.
o Zweitens - und nicht minder wichtig - ist, dass der Bürger,
der bisher Funde rund um die Uhr bei der Polizei abgeben konnte,
nunmehr auf die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung angewiesen
ist, was eine Verschlechterung des Bürgerservice bedeutet, da
andererseits dem Steuerzahler nicht zugemutet werden kann, dass
die Gemeindeämter durchgehend offen halten.
o Drittens ergibt sich eine wesentliche Unsicherheit für den
Bürger, weil Polizei und Gendarmerie nach wie vor für
"bedenkliche Funde" zuständig sind, das heißt solche, bei denen
ein krimineller Hintergrund (Tatwaffen, gestohlene Gegenstände
und Dokumente) vermutet wird. Für einen Finder ist es jedoch
nicht leicht, diesbezüglich eine Unterscheidung zu treffen,
sodass er vor dem Problem stehen wird, ohne genauere Kenntnis
entscheiden zu müssen, wo er den Fund abgibt. Für die Gemeinde
selbst wird die Situation dadurch erschwert, dass es keinen
klare Abgrenzung von "bedenklichen" von normalen Funden gibt.
o Weitgehend offen ist auch, wie mit Verlusten bzw.
"Verlustanzeigen" vorzugehen ist. Klar ist nur, dass
Verlustanzeigen für Kfz-Papiere, Führerscheine oder Waffenpässe
aufgrund von ausdrücklichen Regelungen in den jeweiligen
Gesetzen bei der für die Ausstellung zuständigen Behörde bei den
Dienststellen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Wachzimmer
von Gendarmerie oder Polizei) gemacht werden können. Bisher
haben Wachzimmer aber auch "Verlustanzeigen" für normale
Gegenstände ausgestellt.
o Nicht geregelt ist im Gesetz, wie mit Anzeigen für Verlusten
allgemeiner Art in Zukunft vorgegangen werden soll. Jeder
Bürger kann nämlich bei jeder Behörde ein Anbringen stellen.
Sinn macht aber natürlich nur, wenn die Gemeinde diese
Verlustmeldung auch entsprechend verarbeitet und weiter verfolgt
und mit den Funden vergleicht.

Elektronisches Fundamt.gv.at

Die großen Städte haben ein eigenes EDV-Programm für das
Fundwesen initiiert, das auf der Basis von Internet die Suche nach
verlorenen Gegenständen für den Bürger erleichtern soll. Eine
Tochtergesellschaft des Bundesrechenzentrums hat eine Softwarelösung
ausgearbeitet und bietet dieses System nunmehr allen Gemeinden
Österreichs an, womit für den Bürger die Möglichkeit besteht, auch
gemeindegrenzen-übergreifend verlorene Gegenstände aufspüren zu
können.

In Summe bedeutet dies

o eine Erschwernis für den ehrlichen Finder, weil er nicht genau
weiß, wo und wann er welchen Fund abgeben kann (Gemeindeamt/
Wachzimmer),
o eine Erschwernis für die Gemeinde, weil bisher
zusammenhängende Bereiche (bedenklich/unbedenkliche Funde)
auseinander gerissen werden und
o durch die Initiative der Städte, ein elektronisches,
internetbasiertes Fundsystem einzuführen, eine Erleichterung für
den Verlustträger, weil er - hoffentlich - im Internet
feststellen kann, ob bzw. wo der Verlustgegenstand gefunden
wurde und lagert.

Sieht man von der Initiative der Städte ab, die ein solches
internetbasierendes Fundamt.gv.at angeregt haben, das
gemeindegrenzenübergreifend und 24 Stunden am Tag arbeitet, bedeut
die Neuregelung keine Ruhmestat der Verwaltungsreform auf
Bundesebene. (Schluss) stä/vo

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Österreichischer Städtebund
Tel.: 4000/899 90

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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