- 23.12.2002, 09:10:19
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- OTS0019 OTW0019
Neue Flächenwidmung im 13. Bezirk
Wien (OTS) - Für das Gebiet zwischen Preleuthnersteig,
Pacassistraße, Genéegasse, Dovskygasse, Würzburggasse, Linienzug 1-2,
Elisabethallee, Montecuccoliplatz, Elisabethallee, Klimtgasse
(Bezirksgrenze) und Fasangartengasse im 13. Bezirk, Kat. G. Lainz und
Speising wurde ein neuer Flächen-widmungs- und Bebauungsplan (Plan
Nr. 7460) ausgearbeitet.
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt
bis 23. Jänner 2003 in der Planungsauskunft Wien 1., Rathausstraße
14-16 (1. Stock, Zi. 111) jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis
12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr sowie in der Magistratsabteilung
21 B 1., Rathausstraße 14-16 (Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd
- Nordost), jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr,
Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf. Amtsstunden
am 24.12.2002 und am 31.12.2002 jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr.****
Im Rahmen eines Pilotversuchs können Sie erstmals auch über
Internet in den Planentwurf Einsicht nehmen. Unter der
Internet-Adresse http://service.wien.gv.at/flaechenwidmung/ gelangen
Sie in den Auskunftsdienst "Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der
Stadt Wien", wo Sie auch alle Informationen zum aufgelegten
Planentwurf online abrufen können.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes
der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form, bitte mit Angabe der
unten angeführten Plannummer oder im Rahmen des Pilotversuchs auch
direkt über Internet mittels eines Formulars an die
Magistratsabteilung 21 B gerichtet werden.
Diese Seite finden Sie ab Beginn der öffentlichen Auflage auch
im Internet unter
http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/03/01.htm
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die
eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muss
darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den
neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend
wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit
rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21
A, 1., Rathausstraße 14-16 (1. Stock, Zi. 111), erwerben und zwar
Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30
Uhr. (Schluss) gb
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Gaby Berauschek
Tel.: 4000/81 414
mailto:[email protected]
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