• 20.12.2002, 12:44:57
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  • OTS0133 OTW0133

Gefahrguttransporte: Ab 1.1. 2003 bürokratischer Mehraufwand bei Formalitäten

Schwarzer: Doppelte Bürokratie innerhalb weniger Monate für KMU unzumutbar

Wien (PWK933) Mit Jahresbeginn 2003 kommen auf
Tarnsportunternehmen neue Gefahrgutvorschriften zu, die den
bürokratischen Aufwand unverhältnismäßig erhöhen. Zwar haben bei
grenzüberschreitenden Gefahrguttransporten auf der Straße und der
Schiene die Transporteure die Wahlmöglichkeit, diese nach ADR/RID
2001 oder ADR/RID 2003 durchzuführen, bei innerösterreichischen
Beförderungen kommt es jedoch innerhalb weniger Monate zum
zweimaligen Wechsel bei Beförderungspapieren. Zunächst ist ab 1.
Januar 2003 das inhaltlich bereits überholte ADR 2001 anzuwenden. Im
Juli 203 muss dann aber neuerlich, dann aber auf die aktuelle Version
ADR 2003, umgestellt werden.

"Die österreichischen Behörden konnten sich auf keine einheitliche
Vorgehensweise einigen. Daher müssen Verlader und Transporteure für
innerstaatliche Beförderungen die Umstellung in zwei Etappen
vornehmen", bedauert Univ. Doz. Dr. Stephan Schwarzer, Leiter der
Abteilung für Umwelt-, Energie- und Infrastrukturpolitik der
Wirtschaftskammer Österreich, die nicht nachvollziehbare
Vorgehensweise: "Das Innenministerium blockierte einen Plan des
Verkehrsministeriums, dass heimische Unternehmer wie ihre deutschen
Kollegen die neuen Standards vorziehen können."

"Im Kern handelt es sich um unterschiedliche Beförderungspapiere,
Unfallmerkblätter sowie technische Spezialvorschriften für bestimmte
Gefahrgüter. All das bringt ohne irgendwelchen Nutzen für die
Beförderungssicherheit in einem ohnehin verwaltungsintensiven Bereich
eine Verdoppelung des Aufwands."

Änderungen aufgrund ADR/RID 2001:

Die Vorschriften für die etwa 4000 Gefahrgüter sind
anwenderfreundlicher strukturiert. Im Zentrum der neuen Vorschriften
steht eine Stofftabelle mit Stoffinformationen und
Handlungsanweisungen. 20 Spalten beschreiben Klassifizierungs-,
Verpackungs-, Beförderungsvorschriften oder Gefahrzettel für die
Gefahrgüter. Zudem werden neue Begriffe eingeführt sowie die
Randnummern aufgehoben und durch eine numerische Gliederung (Teile,
Kapitel, Abschnitte) ersetzt. Stellten bisher Klassen, Ziffern und
Buchstaben die Gefahrgüter dar, werden diese künftig durch Klassen
und Verpackungsgruppen beschrieben.

Änderungen aufgrund ADR/RID 2003:

Neue Vorschriften gelten für die Beförderung von Gasen und die
Klassifizierung von Feuerwerkskörpern. Stärkere Neuerungen betreffen
das Beförderungspapier. Darstellungsformen und (elektronische)
Berechnungsvorgänge des Gefahrenausmaßes sind umzustellen. Den
vierstelligen Nummern der Gefahrgüter werden die Buchstaben "UN"
vorangestellt. Aufgrund der Anpassungen von ADR/RID an das
Modellvorschriftenwerk der UNO entfallen in Zukunft die Buchstaben
ADR oder RID. Weiters ändern sich bei Gefahrguttransporten sämtliche
Unfallmerkblätter. Entsprechend der Mustervorlage entfällt die
Anführung von Warnweste, Handlampe als persönliche Schutzausrüstung,
stattdessen sind neue Begriffe (z.B. Handschuhe) aufzunehmen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.wko.at/up (JR)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Dr. Stefan Ebner
Tel.: 01/50105/3303

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