- 20.12.2002, 10:09:16
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Gemeinsame Abgabenprüfung ab 2003
Kooperation Sozialversicherung, Finanzamt, Städte und Gemeinden
St. Pölten (OTS) - Nach langen Verhandlungen ist ein wesentlicher
Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung für Dienstgeber und
Behörden gelungen: Ab 2003 wird die Prüfung von Steuer- und
Sozialversicherungsabgaben in Österreich zusammenlegt.
Bis dato erfolgen die Prüfung der Sozialversicherung, der
Lohnsteuer sowie der Kommunalsteuer durch Organe der
Krankenversicherungsträger, der Finanzämter sowie der Städte und
Gemeinden - getrennt und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Und das,
obwohl die Prüfungen auf gleichen Aufzeichnungen (wie Lohnkonten und
Buchhaltung) basieren.
Ab 2003 soll es nun zu einer Kooperation und Vereinfachung in der
Abgabenkontrolle kommen. Mit Jahresbeginn werden alle lohnabhängigen
Abgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum
Familienlastenausgleichsfonds, Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen
sowie Kommunalsteuer) im Rahmen eines Vorganges geprüft.
Mit der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben sollen
die administrativen Belastungen der Dienstgeber vermindert - die
Betriebe müssen ihre Buchhaltung nur noch einmal herzeigen - und
gleichzeitig Synergieeffekte in der Verwaltung realisiert werden. Die
rechtliche Grundlage bildet das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 (BGBl.
I Nr. 132/ 2002). Die Prüfer der Finanzverwaltung und der
Krankenversicherungsträger bleiben dienstrechtlich jeweils ihren
Behörden unterstellt. Im Rahmen der Prüfung werden sie aber auch als
Organ der jeweils anderen Behörden tätig und wirken im Rahmen der
gemeinsamen Prüfung als Sachverständige. Das bei der Prüfung erhobene
Ergebnis wird der jeweils zuständigen Behörde, also dem
Krankenversicherungsträger, dem Finanzamt sowie der Stadt oder
Gemeinde übermittelt. Die jeweilige Behörde ist für die weitere
Verarbeitung der ihren Bereich betreffenden Feststellungen zuständig.
Keine Änderung tritt bei der Einhebung von Abgaben und Beiträgen
sowie beim Rechtsmittelverfahren ein. Beides bleibt im
Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde.
Rückfragehinweis:
Dr. Elisabeth Heinz
Öffentlichkeitsarbeit
Dr.-Karl-Renner-Promenade 14-16
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/899-5122
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