- 13.12.2002, 12:57:03
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Lapp: Betriebe dürfen Jugendliche nicht aussortieren
Bei der Zuteilung von Jugendlichen zur Teillehre müssen die Bundessozialämter eingebunden werden
Wien (SK) "Die heutige ÖVP-Ankündigung bei der gemeinsamen
Pressekonferenz von Wirtschaftsminister Bartenstein,
ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat und dem künftigen
ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg, in dieser
Gesetzgebungsperiode ein Behindertengleichstellungsgesetz beschließen
zu wollen, höre ich mit Wohlwollen und der Hoffnung, dass dieser
Ankündigung auch tatsächlich Taten folgen werden. Die SPÖ ist
jedenfalls bereit, bei der Ausarbeitung dieses für die behinderten
Menschen so wichtigen und längst überfälligen Gesetzes
mitzuarbeiten", sagte heute die SPÖ-Behindertensprecherin Christine
Lapp gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. ****
"Bei der von Minister Bartenstein für behinderte Jugendliche
angekündigten Teillehre, darf es jedoch nicht so sein, dass die
Zuweisung der Jugendlichen ausschließlich über das
Arbeitsmarktservice erfolgt und der Ausbildungsvertrag zwischen dem
Betrieb und den Jugendlichen abgeschlossen wird. Die SPÖ wird hier
ein Mitentscheidungsrecht der Bundessozialämter fordern, sodass es
nicht den Betrieben und dem AMS allein überlassen bleibt, über die
Zuweisung zur Teillehre zu bestimmen", sagte Lapp.
Neben der Forderung nach einer Harmonisierung der Bauordnungen im
Sinne von behindertengerechtem Bauen unterstützt die SPÖ auch die
Forderung an den ORF, mehr Nachrichtensendungen in Gebärdensprache zu
übersetzen. Es dürfe bei den übersetzten Sendungen jedoch nicht nur
bei Nachrichtensendungen bleiben. Auch bei den Sendungen mit
Untertiteln liege Österreich weit unter dem europäischen
Durchschnitt, hier habe der ORF noch großen Nachholbedarf, so Lapp.
"Da sich die ÖVP nun endlich für die gehörlosen ORF-Zuseher
einzusetzen beginnt, darf ich schon darauf hinweisen, dass sich noch
im heurigen Jänner Bundeskanzler Schüssel bei der Beantwortung meiner
diesbezüglichen parlamentarischen Anfrage provokant kurz abgeputzt
hat, indem er nur mitteilte, dass die Führung des ORF nicht in seine
Vollziehungskompetenz falle, da die Organe des ORF kraft Verfassung
unabhängig und weisungsfrei seien. Es freut mich, dass es hier
innerhalb der ÖVP ein Umdenken gibt. Ich hoffe Bundeskanzler Schüssel
wird sich nun seinen Parteifreunden anschließen und für die
Interessen der gehörlosen ORF-Zuseher endlich tätig werden", so Lapp
abschließend. (Schluss) ns/mm
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (++43-1) 53427-275
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