- 03.12.2002, 15:21:44
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Festnetz-SMS-Schnurlos-Endgeräte der TA: TKK prüft Vorliegen einer Diskriminierung
Wien (OTS) - Die Telekom-Control-Kommission (TKK) beschloss, jene
Endgeräte mit dem Feature "Versand von SMS via Festnetz", die von der
Telekom Austria (TA) derzeit beworben und verkauft werden, auf
Vorliegen eines Diskriminierungstatbestandes (Verstoß gegen § 34 TKG)
zu überprüfen. Im Zuge des Verfahrens wird nun geklärt, ob bei diesen
Schnurlos-Endgeräten eine Entsperrmöglichkeit vorhanden ist, die für
Endkunden den Versand von SMS sowie das Telefonieren auch über
alternative Anbieter ermöglicht. Sollte das Entsperren der
Schnurlos-Endgeräte nicht möglich sein, ist nach Ansicht der TKK von
einem Verstoß gegen § 34 TKG auszugehen.****
Ergänzende Stellungnahme zum Antrag beim Kartellgericht nach § 37
KartG (Kartellgesetz)
Parallel zu dieser Überprüfung gemäß § 34 TKG bringt die TKK
beim Kartellgericht eine ergänzende Stellungnahme zu einem bereits
erfolgten Antrag der TKK ein, da die Telekom Austria aus Sicht der
TKK gegen kartellrechtliche Vorschriften (Missbrauch einer
marktbeherrschenden Stellung) zu Lasten der Endkunden sowie der
Mitbewerber der Telekom Austria verstößt. Das Kartellgericht kann in
weiterer Folge der Telekom Austria auferlegen, den Missbrauch
abzustellen.
TKK nimmt "Sonderaktionen" der TA genauer unter die Lupe
Die TKK stellt in Aussicht, künftige "Sonderaktionen" der
Telekom Austria ebenfalls auf Verletzung des § 34 TKG und
insbesondere auch auf Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften zu
überprüfen.
Rückfragehinweis: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: (++43-1) 58 058/106
Fax: (++43-1) 58 058/9106
mailto: [email protected]
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