• 22.11.2002, 14:46:42
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  • OTS0202 OTW0202

ÖGB-NÖ-Staudinger: Unmoralisches Angebot an Mitarbeiter der Firma Hamburger AG

Die Übertragung bestehender Abfertigungsansprüche an die Mitarbeitervorsorgekassen unter 50 Prozent ist sittenwidrig

Wien (ÖGB). Empört reagiert der Vorsitzende des
ÖGB-Niederösterreich, Josef Staudinger auf ein Schreiben der dem
Prinzhorn-Konzern zugehörigen Firma Hamburger AG an ihre Mitarbeiter,
betreffend die neuen Abfertigungsregelungen.++++

Für Beschäftigte, die in das "neue System" umsteigen wollen,
heisst es: "Wir zahlen an die ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse
nachfolgende Beträge für Sie ein: bei Abfertigungsanspruch von 2
Monaten (per 31. 12. 2002) 20 Prozent des Anspruches; bei
Abfertigungsanspruch von 3 Monaten 30 Prozent des Anspruches; bei
Abfertigungsanspruch von 4 Monaten 40 Prozent des Anspruches, bei
Abfertigungsanspruch ab 6 Monaten 50 Prozent des Anspruches."

"Das ist ein unmoralisches Angebot: Die Übertragung bestehender
Abfertigungsansprüche an die MVK unter 50 Prozent ist laut breiter
Expertenmeinung sittenwidrig. Wir sind ja auf keinem Bazar, dass man
mit den Abfertigungsansprüchen der Beschäftigten handeln kann. Jeder
Beschäftigte hat das Recht, seinen erworbenen Anspruch in das neue
Abfertigungssystem mitzunehmen, ohne dafür Einbussen hinnehmen zu
müssen", stellt Staudinger klar und fordert eine gesetzlich klar
definierte Untergrenze bei der Übertragung bestehender Ansprüche in
das neue Abfertigungssystem.

ÖGB, 22. November 2002
Nr. 915

Rückfragehinweis: Susanne Karner
Tel.: 0664/5482059

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